Ratgeber Steuererklärung

Arbeitnehmer-Sparzulage 2024

Arbeitnehmer-Sparzulage in der Steuererklärung

Arbeitnehmer Sparzulage

Eine Arbeitnehmer-Sparzulage ergibt sich für die vermögenswirksamen Leistungen von Arbeitnehmern, die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erhalten. Für die  Zulage muss deren zu versteuerndes Einkommen allerdings eine Einkommensgrenze überschreiten.

Als Grundlage für diese Einkommensgrenze dient das zu versteuernde Einkommen, welches bereits mit den Kinderfreibeträgen verrechnet wurde. Erhalten Eltern Kindergeld anstelle von Kinderfreibeträgen, beeinflusst dieses das zu versteuernde Einkommen. Wurden die vermögenswirksamen Leistungen von Arbeitnehmern in Form von Sparverträgen über Wertpapiere, Wertpapier-Kaufverträge oder Beteiligungs-Kaufverträge/Verträge angelegt, können sie im Kalenderjahr mit einer Begünstigung von bis zu 400 Euro rechnen. Dabei macht die Arbeitnehmer-Sparzulage 20 Prozent dieser begünstigten Leistungen aus.

Im Fall von Alleinstehenden liegt die Einkommensgrenze bei 20.000 Euro, bei Ehepartnern oder Lebenspartnern beläuft sie sich auf 40.000 Euro. Legen Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen im Bereich des Wohnungsbaus in Form von Verträgen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz beispielsweise an, beläuft sich die jährliche Begünstigung auf 470 Euro. Dabei macht die Arbeitnehmer-Sparzulage 9 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen aus. Die Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt in diesem Fall bei 17.900 Euro und bei Ehepartnern oder Lebenspartnern bei 35.800 Euro.

Kombination Arbeitnehmer-Sparzulage vermögenswirksame Leistungen

Auch eine Kombination der beiden Fördermöglichkeiten ist für Arbeitnehmer nutzbar, sodass insgesamt sogar 870 Euro der vermögenswirksamen Leistungen begünstigt werden  können. Dabei beläuft sich die Arbeitnehmer-Sparzulage dann auf 123 Euro. Die übrigen Anlagemöglichkeiten von vermögenswirksamen Leistungen wie ein Geldsparvertrag oder ein Lebensversicherungsvertrag ermöglichen keine Arbeitnehmer- Sparzulage.

Möchten Arbeitnehmer die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten, müssen sie dies beim Finanzamt beantragen. Dadurch kommt es zum Ende eines Kalenderjahres gemeinsam mit der Veranlagung zur Einkommensteuererklärung auch zur Berechnung der Zulage. Über diese erhalten Arbeitnehmer dann einen gesonderten Bescheid. Damit der Antrag für die Arbeitnehmer-Sparzulage gültig ist, müssen Arbeitnehmer diesen innerhalb der vierjährigen Festsetzungsverjährung stellen und diesem eine Bescheinigung über die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen beifügen, die vom Anlageinstitut, dem Unternehmen oder dem Gläubiger ausgestellt wurde, bei der die Anlage erfolgt ist. Nachdem ein gültiger Antrag gestellt wurde, setzt das Finanzamt die Sparzulage fest. Zur Auszahlung kann es jedoch erst dann kommen, wenn die jeweilige Sperrfrist, die mit den Anlagearten einhergeht, vorüber ist. Kommt es zur Auszahlung, geht diese nicht direkt an den Arbeitnehmer, sondern stattdessen an das Anlageunternehmen im Sinne des Arbeitnehmers.

Sollten Arbeitnehmer vor Ablauf der Sperrfrist auf die vermögenswirksamen Leistungen zugreifen wollen, nehmen sie sich dadurch die Möglichkeit auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn der Grund für den verfrühten Nutzen der Leistungen der Tod, völlige Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder dessen Partners sowie eine längerfristige Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers ist.

Aktualisiert am 30. Januar 2024