Ratgeber Steuererklärung

Berufskleidung 2024

Berufskleidung von der Steuer absetzen

Berufskleidung

Berufskleidung, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes bereit gestellt wird, damit dieser für die beruflichen Zwecke passend gekleidet ist, stellt für den Arbeitnehmer eine steuerfreie Einnahme dar. Sollte die Kleidung nicht vom Arbeitgeber gestellt werden, sodass der Arbeitnehmer diese selbst anschafft, ist die Absetzung der Kosten für die Berufskleidung in Form von Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit gestattet.

Damit in dem Fall die Kosten für die Berufskleidung allerdings als Werbungskosten abgesetzt werden können, muss es sich um typische Arbeitskleidung handeln. Das bedeutet, dass die Nutzung ausschließlich auf den Beruf beschränkt sein darf, weshalb die Abzugsmöglichkeit entfällt, sobald die Kleidung auch für private Zwecke genutzt werden könnte.

Unter abzugsfähige Berufskleidung fallen:

  • Arbeits- und Schutzkleidung, wie Arztkittel, Laborkittel, Arbeitsstiefel oder Schutzhelme,
  • Amtstrachten, wie die Robe eines Richters oder Anwalts oder der Talar eines Pfarrers,
  • Uniformen.

Wie bereits erwähnt ist die Abzugsmöglichkeit nicht mehr vorhanden, wenn eine private Nutzung der Berufskleidung nicht ausgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund sind Kosten für feine Kleidung, die beispielsweise Sekretärinnen in einem angesehenen Unternehmen tragen müssen und somit sehr hoch ausfallen, nicht als Werbungskosten absetzbar, da Blusen oder ähnliches jeder Zeit auch für den privaten Gebrauch in Frage kommen. Steuert der Arbeitgeber zur Berufskleidung, die nicht absetzbar ist, Zuschüsse bei, sind auch diese nicht steuerfrei, sondern werden wie steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Auch besondere Arztsocken, Unterwäsche oder weiße Hosen für Ärzte zählen nicht zur Berufskleidung, die ausschließlich für die berufliche Tätigkeiten genutzt werden können und sind somit nicht als Werbungskosten absetzbar.

Reinigungskosten der Berufskleidung

Wird für die Arbeitskleidung die steuerliche Absetzung in Form von Werbungskosten gestattet, so gilt das gleiche für die Reinigungskosten dieser Arbeitskleidung. Findet die Reinigung der Kleidung in einer professionellen Reinigung statt, sollte der Quittung zu entnehmen sein, welche Kleidung gereinigt wurde. Wird die Kleidung zuhause gereinigt, können für den Werbungskostenabzug die Erfahrungssätze der Verbraucherverbände herangezogen werden.

Ist die Berufskleidung absetzbar und diese muss repariert oder geflickt werden, sind auch die dadurch entstehenden Aufwendungen als Werbungskosten absetzbar. Das gleiche ist auch dann der Fall, wenn eine Reparatur nicht mehr ausreichen würde und somit sinnlos wäre und stattdessen neue Kleidung angeschafft wird. Auch beim Verlust der Berufskleidung sind die Kosten für den Ersatz absetzbar.

Aktualisiert am 30. Januar 2024