Ratgeber Steuererklärung

Dienstwohnung 2024

Dienstwohnung von der Steuer absetzen

Dienstwohnung

Für einen Arbeitnehmer entsteht ein geldwerter Vorteil, wenn sein Arbeitgeber ihm unentgeltlich oder vergünstigt eine Dienstwohnung zur Verfügung stellt. In dem Fall muss die Höhe des Vorteils ermittelt werden, denn auf diesen fällt die Lohnsteuer an.

Die Ermittlung erfolgt entweder durch den Ansatz des Sachbezugswertes oder indem mit der ortsüblichen Miete eine Vergleichsrechnung angestellt wird. Für die Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils ist ausschlaggebend, ob vom Arbeitgeber eine Dienstwohnung oder lediglich eine Unterkunft gestellt wird.

Wird dem Arbeitnehmer ein selbstständiger Haushalt ermöglicht, weil er eine geschlossene Einheit für sich zur Verfügung hat, handelt es sich um eine Dienstwohnung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bereitstellt. Ein Bad/Toilette sowie eine Küche bzw. eine Möglichkeit zum Kochen deuten auf einen selbstständigen Haushalt hin. Auch eine Einzelzimmerwohnung gilt als Dienstwohnung, wogegen dies bei einem Zimmer, das kein eigenes Bad und keine eigene Küche beinhaltet, sondern diese von anderen ebenfalls mitbenutzt werden, nicht der Fall ist. In dem Fall handelt es sich um eine Unterkunft.

Geldwerter Vorteil bei Nutzung einer Dienstwohnung

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Unterkunft zur Verfügung, so wird der amtliche Sachbezugswert für die Ermittlung des geldwerten Vorteils genutzt. Für ein Jahr lag dieser im Fall eines volljährigen Arbeitnehmers bei 235 Euro im Monat, wenn eine geschlossene Einheit vorlag, wogegen es sich bei einer Gemeinschaftsunterkunft oder bei der Unterbringung in einem Arbeitgeberhaushalt mit zwei Beschäftigten um 141 Euro handelte. Wird eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt, erfolgt die Ermittlung des geldwerten Vorteils durch die Verrechnung der Vergleichsmiete mit der Miete, die der Arbeitnehmer zahlen muss.

Aktualisiert am 30. Januar 2024