Ratgeber Steuererklärung

Fahrgemeinschaft 2024

Fahrgemeinschaft von der Steuer absetzen

Fahrgemeinschaft absetzen

Für den täglichen Weg zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte kann eine Entfernungspauschale angesetzt werden. Im Fall einer Fahrgemeinschaft, die für den Arbeitsweg gegründet wird, steht jedem Mitglied der Fahrgemeinschaft die Ansetzung der Pauschale zu. Sollten Ehegatten eine Fahrgemeinschaft bilden, gilt dies ebenfalls, sodass beide Ehepartner separat Anspruch auf die Entfernungspauschale haben.

Die Grundlage für die Berechnung dieses Pauschbetrags stellt die kürzeste Strecke zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte dar. Demnach wird in die Pauschale nicht mit einberechnet, wenn Umwege entstehen, um die jeweiligen Mitglieder der Fahrgemeinschaft zuhause abzuholen. Bei der Pendlerpauschale ist unerheblich, welches Verkehrsmittel für den Arbeitsweg genutzt wird, was dazu führt, dass die Steuerabzüge auch bei vier Personen, die im gleichen Büro sind, denen einer Person entsprechen, die alleine fahren würde.

Da in einer Fahrgemeinschaft, in der jedes Mitglied mal an der Reihe ist und somit auch jeder Pkw mal verwendet wird, Tage vorhanden sind, an denen die nicht fahrenden Mitglieder ihren Pkw nicht nutzen müssen, liegt eine Begrenzung durch einen Jahreshöchstbetrag von 4.500 Euro für diese Tage vor. Andererseits bleibt der Höchstbetrag unbeachtet und eine Begrenzung bleibt aus, wenn nur einer der Mitglieder seinen Pkw für die Fahrten zur Verfügung stellt.

Berechnung Entfernungspauschale bei der Fahrgemeinschaft

  • Zunächst wird der Höchstbetrag von 4.500 Euro genutzt, der für die Tage zur Verfügung steht, an denen die betreffende Person nicht mit Fahren an der Reihe ist und somit von den anderen Mitgliedern mitgenommen wird.
  • Somit findet die Berechnung der Entfernungspauschale für die Tage, an denen die anderen Mitglieder fahren, zuerst statt.
  • Im nächsten Schritt wird dann die Entfernungspauschale für die Tage berechnet, an denen die betreffende Person mit Fahren an der Reihe war.
  • Abschließend werden die beiden Ergebnisse der Berechnungen zusammen genommen und ergeben somit die Entfernungspauschale, die angesetzt wird.

Für die Berechnung der Pauschale sind die folgenden Punkte irrelevant:

  • Die Nutzung eines Pkws oder eines Motorrads für die Fahrgemeinschaft.
  • An welchem Punkt die Mitglieder der Fahrgemeinschaft abgeholt werden: jeder bei sich zuhause oder alle an einem Treffpunkt.
  • Die Nutzung verschiedener Pkws oder nur eines Pkws und dann erhält der alleinige Fahrer Geld von den weiteren Mitgliedern.

Aktualisiert am 30. Januar 2024