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Gründungszuschuss 2024

Alles Wichtige zum Gründungszuschuss: Voraussetzungen, Höhe, Dauer und Beantragung bei der Arbeitsagentur

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für arbeitslose Menschen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Die Förderung wird von der Agentur für Arbeit gewährt und soll dazu beitragen, dass sich Arbeitslose durch eine Existenzgründung wieder in den Arbeitsmarkt integrieren können.

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss der Antragsteller arbeitslos gemeldet sein und eine fachliche Eignung für die geplante Selbstständigkeit nachweisen können. Zudem muss ein aussagekräftiger Businessplan erstellt werden, der die Erfolgsaussichten der geplanten Gründung darlegt.

Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach dem bisherigen Arbeitslosengeldanspruch des Antragstellers. Die Förderung wird in der Regel für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Gründungszuschuss nicht automatisch gewährt wird und eine sorgfältige Vorbereitung sowie ein überzeugender Businessplan unerlässlich sind, um die Förderung zu erhalten.

Wer wird nicht von Gründungszuschuss gefördert?

Es gibt einige Personengruppen, die nicht für den Gründungszuschuss in Deutschland in Frage kommen. Dazu gehören unter anderem:

  • Personen, die bereits selbstständig tätig sind oder in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben.
  • Personen, die bereits eine Förderung für eine Existenzgründung erhalten haben, beispielsweise durch das Programm “Ich-AG” oder den “Überbrückungsgeld”-Zuschuss.
  • Personen, die bereits eine andere Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erhalten, beispielsweise eine Eingliederungsvereinbarung oder einen Weiterbildungsgutschein.
  • Personen, die nicht arbeitslos sind oder ihren Arbeitsplatz bereits gekündigt haben, um eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen.
  • Personen, die keinen aussagekräftigen Businessplan vorlegen können oder deren geplante Gründung keine realistischen Erfolgsaussichten hat.

Wie kann man begründen dass man den Gründungszuschuss benötigt?

Folgende Argumente können dazu beitragen, die Notwendigkeit des Gründungszuschusses zu begründen:

  • Finanzielle Unterstützung: Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist mit vielen Kosten verbunden, wie beispielsweise Investitionen in Ausstattung, Marketing oder Mitarbeiter. Der Gründungszuschuss kann dabei helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren und den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
  • Zeitliche Unterstützung: Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erfordert viel Zeit und Energie. Der Gründungszuschuss kann dabei helfen, die finanzielle Absicherung in den ersten Monaten der Selbstständigkeit zu gewährleisten und dem Gründer die notwendige Zeit und Ruhe zu geben, um sich auf die Umsetzung des Geschäftskonzepts zu konzentrieren.
  • Förderung der Arbeitsmarktintegration: Der Gründungszuschuss soll auch dazu beitragen, Arbeitslose bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Wenn man als Arbeitsloser eine Selbstständigkeit aufnimmt, kann dies dazu beitragen, dass man langfristig auf eigenen Beinen steht und sich aus der Arbeitslosigkeit herausarbeitet.
  • Innovatives Geschäftskonzept: Wenn man mit einer innovativen Geschäftsidee an den Start gehen möchte, kann der Gründungszuschuss dabei helfen, das Konzept in die Tat umzusetzen und erfolgreich am Markt zu etablieren.

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen um Gründungszuschuss zu bekommen?

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese umfassen:

  • Arbeitslosigkeit: Der Antragsteller muss arbeitslos gemeldet sein und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Alternativ kann der Antragsteller auch Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II haben.
  • Fachliche Eignung: Der Antragsteller muss eine fachliche Eignung für die geplante Selbstständigkeit nachweisen können. Dies kann beispielsweise durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine einschlägige Berufserfahrung oder eine entsprechende Qualifikation erfolgen.
  • Businessplan: Der Antragsteller muss einen aussagekräftigen Businessplan erstellen, der die Erfolgsaussichten der geplanten Gründung darlegt. Der Businessplan sollte unter anderem Informationen zu Marktanalyse, Finanzierung und Marketing enthalten.
  • Gründungsvorhaben: Das Gründungsvorhaben des Antragstellers muss als hauptberufliche, selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden und langfristig tragfähig sein.
  • Genehmigungen: Der Antragsteller muss alle notwendigen Genehmigungen und Nachweise für die geplante Selbstständigkeit vorlegen können, beispielsweise eine Gewerbeanmeldung oder eine Handwerkskarte.

Hat man auch als Selbständiger Anrecht auf Zuschuss?

Ja, auch Selbständige können in bestimmten Fällen einen Zuschuss erhalten. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um den Gründungszuschuss, sondern um andere Fördermaßnahmen.

Eine Möglichkeit für Selbständige ist beispielsweise die Überbrückungshilfe III, die aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführt wurde. Diese Förderung richtet sich an Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Pandemie massive Umsatzeinbrüche zu verzeichnen haben. Die Überbrückungshilfe III kann für einen Zeitraum von bis zu neun Monaten beantragt werden und umfasst Zuschüsse zu den Fixkosten des Unternehmens.

Weitere Fördermaßnahmen für Selbständige können je nach Bundesland und Branche unterschiedlich sein. So gibt es beispielsweise in einigen Bundesländern spezielle Förderprogramme für Existenzgründer und junge Unternehmen. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für Selbständige an.

Kann man ein zweites Mal Gründungszuschuss beantragen?

Grundsätzlich ist es möglich, den Gründungszuschuss ein zweites Mal zu beantragen. Allerdings muss zwischen den beiden Anträgen ein Zeitraum von mindestens 24 Monaten liegen. Zudem müssen erneut alle Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein, um den Gründungszuschuss erneut zu erhalten.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Gründungszuschuss in der Regel als einmalige Förderung gedacht ist. Das bedeutet, dass es nicht selbstverständlich ist, dass man den Zuschuss ein zweites Mal erhält, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn man den Gründungszuschuss erneut beantragen möchte, sollte man daher sorgfältig prüfen, ob man die Voraussetzungen erfüllt und ob die geplante Gründung langfristig tragfähig ist. Zudem kann es sinnvoll sein, sich von einem Experten beraten zu lassen und gegebenenfalls Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans in Anspruch zu nehmen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Die Höhe des Gründungszuschusses in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann von Jahr zu Jahr variieren. Derzeit gestaltet sich die Förderung wie folgt:

Gründungszuschuss

Phase 1

Phase 2

Anspruchsdauer

6 Monate

9 Monate

Höhe

300 EUR/ Monat + zuletzt erhaltenes Arbeitslosengeld

300 EUR/ Monat

Zweck

Anschubfinanzierung für die Selbstständigkeit: 

Gewährt die Sicherung des Lebensunterhalts und soziale Absicherung, um nicht auf einen unmittelbaren Erfolg der Unternehmensgründung angewiesen zu sein.

Übergang: Nach dieser Zeit sollen sich die Gründer ihren Lebensunterhalt vollständig durch die selbstständige Tätigkeit finanzieren können. Die finanzielle Unterstützung wird verringert, es besteht aber weiterhin eine Förderung.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldanspruch.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Gründungszuschuss nicht automatisch gewährt wird und eine sorgfältige Vorbereitung sowie ein überzeugender Businessplan unerlässlich sind, um die Förderung zu erhalten. Zudem können weitere Faktoren, wie zum Beispiel die persönliche Situation und die Art der geplanten Gründung, Einfluss auf die Höhe des Gründungszuschusses haben.

Wann wird Gründungszuschuss abgelehnt und was sind die Folgen?

Der Gründungszuschuss kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllt oder wenn der Businessplan nicht überzeugend genug ist.

Folgende Gründe können dazu führen, dass der Gründungszuschuss abgelehnt wird:

  • Mangelnde fachliche Eignung: Wenn der Antragsteller keine ausreichende fachliche Eignung für die geplante Selbstständigkeit nachweisen kann, wird der Gründungszuschuss abgelehnt.
  • Fehlender Businessplan: Der Businessplan muss überzeugend sein und die Erfolgsaussichten der geplanten Gründung darlegen. Wenn der Businessplan unzureichend ist oder die Erfolgsaussichten nicht ausreichend dargelegt werden, wird der Gründungszuschuss abgelehnt.
  • Fehlende Genehmigungen: Wenn der Antragsteller notwendige Genehmigungen für die geplante Selbstständigkeit nicht vorweisen kann, wird der Gründungszuschuss abgelehnt.
  • Bereits erhaltene Förderung: Wenn der Antragsteller bereits eine andere Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erhalten hat, beispielsweise eine Eingliederungsvereinbarung oder einen Weiterbildungsgutschein, wird der Gründungszuschuss abgelehnt.

Wann muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Der Gründungszuschuss muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich dabei um eine Förderung, die von der Agentur für Arbeit gewährt wird, um Arbeitslose bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu unterstützen.

Allerdings kann es Ausnahmen geben, bei denen der Gründungszuschuss zurückgezahlt werden muss. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der geförderte Gründer innerhalb des Förderzeitraums von neun Monaten sein Gewerbe aufgibt oder die selbstständige Tätigkeit nicht ausreichend ausübt.
Zudem können auch im Nachhinein noch Rückforderungen erfolgen, wenn sich herausstellt, dass der geförderte Gründer falsche Angaben gemacht hat oder die Förderung zu Unrecht erhalten hat.

Kann ich während des Bezugs der Förderung eine nicht-selbstständige Nebentätigkeit aufnehmen?

Wenn man den Gründungszuschuss bezieht, ist man grundsätzlich dazu verpflichtet, die selbstständige Tätigkeit als hauptberufliche Tätigkeit auszuüben. Das bedeutet, dass man während des Bezugs des Gründungszuschusses keine weitere hauptberufliche Tätigkeit ausüben darf.

Allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, während des Bezugs der Förderung eine geringfügige Nebentätigkeit auszuüben, die nicht als hauptberufliche Tätigkeit gilt. Eine solche Nebentätigkeit darf die selbstständige Tätigkeit nicht beeinträchtigen und muss in einem angemessenen Verhältnis zu der selbstständigen Tätigkeit stehen.

Was sind die Auswirkungen auf die Steuererklärung und Sozialversicherungspflicht für den Gründungszuschuss-Empfänger?

Der Gründungszuschuss ist grundsätzlich steuerfrei. Das bedeutet, dass man auf den erhaltenen Betrag keine Einkommensteuer zahlen muss. Allerdings wird der Gründungszuschuss als Einkommen berücksichtigt und kann Auswirkungen auf andere steuerliche Aspekte haben, wie beispielsweise den Steuersatz.

Zudem ist zu beachten, dass der Gründungszuschuss als Einkommen bei der Berechnung von Sozialleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, berücksichtigt wird. Das bedeutet, dass der Gründungszuschuss die Höhe der Sozialleistungen beeinflussen kann.

Als Empfänger des Gründungszuschusses ist man grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass man sich in der Regel bei der zuständigen Krankenkasse anmelden und Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zahlen muss. Allerdings gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Kann ein Gründungszuschuss für einen GmbH-Gesellschafter beantragt werden?

Grundsätzlich ist es möglich, den Gründungszuschuss auch als GmbH-Gesellschafter zu beantragen. Allerdings muss man hierbei einige Besonderheiten beachten.

Zunächst ist zu beachten, dass der Gründungszuschuss nur für eine hauptberufliche, selbstständige Tätigkeit gewährt wird. Das bedeutet, dass man als GmbH-Gesellschafter nur dann den Gründungszuschuss erhalten kann, wenn man die selbstständige Tätigkeit als Geschäftsführer oder Gesellschafter hauptberuflich ausübt und dafür keine feste Anstellung hat.

Zudem muss man als GmbH-Gesellschafter in der Regel auch einen aussagekräftigen Businessplan erstellen und die Erfolgsaussichten der geplanten Gründung darlegen. Es ist wichtig, hierbei zu beachten, dass man als GmbH-Gesellschafter möglicherweise bereits über Erfahrungen in der Selbstständigkeit und in der Geschäftsführung verfügt, die im Businessplan entsprechend berücksichtigt werden sollten.

 

Gründungszuschussrechner

Aktualisiert am 30. Januar 2024