Ratgeber Steuererklärung

Jahressteuerbescheinigung 2024

Die Jahressteuerbescheinigung wurde ersetzt durch die Abgeltungssteuer

Jahressteuerbescheinigung

Erst seit dem Jahr 2009 ist eine Jahressteuerbescheinigung der inländischen Kredit- und Finanzinstitute für deren Kunden nicht mehr notwendig, was dagegen von 2004 bis 2008 sehr wohl der Fall war. Der Wegfall ist durch die Abgeltungssteuer möglich, denn dadurch erhalten die Banken die Abgaben direkt und eine Erwähnung in der Steuererklärung kann ausbleiben.

Neben den Kapitalerträgen wie Zinsen waren auch die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in der Jahressteuerbescheinigung enthalten, was der Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses einen Schritt näher kam. Trotzdem war es Voraussetzung, dass die jeweilige Jahressteuerbescheinigung vorgelegt wurden, um einbehaltene Kapitalertragssteuern anrechnen zu können.

Ursprünglich war die Anfertigung der Jahressteuerbescheinigung, in der alle Konten und Depots angegeben werden mussten, als eine Vereinfachung für die Steuererklärung gedacht, doch durch viele Nachfragen wurde eher das Gegenteil erzeugt. Die Bescheinigungen hatten einen ähnlichen Aufbau wie auch die Anlagen KAP, AUS und SO der Steuererklärung. Dabei mussten Zinsen oder Dividenden summarisch angegeben werden und Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist pro einzelner Transaktion und Auslandserträge je nach Land.

Nicht in jedem Fall ist die Einreichung der Jahressteuerbescheinigung beim Finanzamt notwendig. In den Fällen, in denen die Bescheinigung benötigt wird, kommt es zur Anforderung durch die Sachbearbeiter der Steuererklärung. Sollten nach der Anforderungen keine Berichte eingereicht werden, dann können die Sachbearbeiter eigenständig nach vorhanden Konten suchen und dadurch einen Vergleich der Kapitalerträge vornehmen.

Seit dem Jahr 2009 ist keine Pflicht für die Anfertigung einer Jahressteuerbescheinigung mehr vorhanden, da die wichtigen dort zu entnehmenden Informationen auch in dem Kapitalertragsteuer-Bescheid enthalten sind.

Rechtliche Lage der Jahressteuerbescheinigung 2020 bis 2014

Sind noch Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften vorhanden, die steuerlich berücksichtigt werden können, aber vor der Einführung der Abgeltungssteuer entstanden sind, dann müssen diese mit dem Wertpapierveräußerungsgewinn des Jahres verrechnet werden. Dafür ist die Vorlage einer Jahressteuerbescheinigung bei der Bank notwendig, dem dann die zu berücksichtigen Verluste entnommen werden können. Der Veranlagungszeitraum 2013 war dafür die letzte Möglichkeit.

Ab dem Zeitpunkt können diese sogenannten Altverluste nur noch mit Gewinnen aus Veräußerungen von beispielsweise Devisen oder Kunstgegenständen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist oder mit Gewinnen aus dem Verkauf nicht selbstgenutzter Immobilien innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verrechnet werden.

Aktualisiert am 30. Januar 2024