Ratgeber Steuern

Kilometerpauschale 2024

Entfernungspauschale: Bedingungen und Möglichkeiten für Arbeitnehmer in Deutschland

Kilometerpauschale
Die Kilometerpauschale ist ein Betrag, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland als Ausgleich für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhalten können. Sie wird auch als Entfernungspauschale bezeichnet. Die Kilometerpauschale beträgt derzeit für die einfache Strecke pro Kilometer:

Jahr

Bis 20 km

Ab 21. km

2020

30 Cent

30 Cent

2021

30 Cent

35 Cent

2022

30 Cent

38 Cent

2023

30 Cent

38 Cent

2024

30 Cent

38 Cent

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Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Strecke von beispielsweise 10 Kilometern zur Arbeit zurücklegen, eine Kilometerpauschale von 3 Euro pro Arbeitstag erhalten können.
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Die Kilometerpauschale kann in der Regel nur dann geltend gemacht werden, wenn kein anderer öffentlicher Verkehrsmittel genutzt wird und der Arbeitnehmer kein Dienstfahrzeug zur Verfügung hat. Die genauen Regelungen können jedoch je nach individueller Situation variieren, daher ist es empfehlenswert, sich bei Unklarheiten von einem Steuerberater oder der zuständigen Steuerbehörde beraten zu lassen.
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Was sind die wichtigsten Aspekte bei der Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale, auch bekannt als Kilometerpauschale, umfasst verschiedene Aspekte, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland relevant sind. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte im Detail:
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  • Anwendungsbereich: Die Entfernungspauschale gilt in der Regel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wenn der Arbeitnehmer eine andere Strecke oder einen anderen Zweck hat, kann er in der Regel keine Entfernungspauschale geltend machen.
  • Höhe der Kilometerpauschale: Die Höhe der Pauschale wird für die einfache Streckenentfernung berechnet. Sie wird regelmäßig angepasst und kann somit in Zukunft höher oder niedriger ausfallen. Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes zur Eindämmung der Inflationsauswirkungen wurde sie 2022 zuletzt erhöht (s. Tabelle).
  • Begrenzung: Die Entfernungspauschale ist begrenzt auf maximal 4.500 Euro im Jahr. Werden höhere Fahrtkosten entrichtet, können diese jedoch als Werbungskosten geltend gemacht werden.
  • Verkehrsmittel: Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Pauschale sowohl für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug als auch für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad in Anspruch nehmen können.
  • Kombination mit anderen Fahrtkosten: Wenn der Arbeitnehmer zusätzlich zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch andere beruflich bedingte Fahrten hat, können auch diese als Werbungskosten geltend gemacht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, verschiedene Verkehrsmittel (z.B. öffentliche Verkehrsmittel und das eigene Auto) zu kombinieren.

Was versteht man unter der ersten Tätigkeitsstätte?

Die “erste Tätigkeitsstätte” ist der Ort, an dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den größten Teil ihrer Arbeit verrichten. Dies ist in der Regel der Ort, an dem der Arbeitgeber seinen Betrieb hat und an dem der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit ausübt.

Beispiele für eine erste Tätigkeitsstätte können beispielsweise das Büro eines Angestellten, die Produktionshalle eines Arbeiters oder die Praxis eines Arztes sein. Wenn der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten arbeitet, kann nur ein Arbeitsplatz als erste Tätigkeitsstätte gelten.

Die erste Tätigkeitsstätte ist ein wichtiger Begriff im deutschen Steuerrecht, da er bei der Berechnung der Entfernungspauschale oder auch der Dienstreisekosten berücksichtigt wird. Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise mehrere Arbeitsstätten hat und zwischen diesen pendelt, kann er in der Regel nur für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte die Entfernungspauschale geltend machen. Für die Fahrten zwischen den verschiedenen Arbeitsstätten kann er hingegen nur die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen.

Wie wird eine Tätigkeitsstätte festgelegt, wenn man an mehreren Orten arbeitet?

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an mehreren Orten arbeiten, kann es schwierig sein, eine “erste Tätigkeitsstätte” zu bestimmen. Es gibt jedoch bestimmte Faktoren, die bei der Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte berücksichtigt werden müssen. Hier sind einige Aspekte, die in der Regel eine Rolle spielen:

  • Häufigkeit der Arbeitseinsätze: Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einem Ort häufiger arbeiten als an anderen Orten, kann dieser Ort als erste Tätigkeitsstätte gelten.
  • Dauer der Arbeitseinsätze: Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einem Ort für längere Zeiträume arbeiten als an anderen Orten, kann dieser Ort als erste Tätigkeitsstätte gelten.
  • Organisatorische Einbindung: Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einem Ort in die organisatorischen Abläufe des Arbeitgebers eingebunden sind und dort bestimmte Tätigkeiten regelmäßig ausführen, kann dieser Ort als erste Tätigkeitsstätte gelten.
  • Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag kann auch Hinweise darauf geben, an welchem Ort die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer als erstes tätig wird.

Wie fällt die Kilometerpauschale bei Mischfällen aus?

Bei Mischfällen, also Fahrten, bei denen verschiedene Verkehrsmittel kombiniert werden, kann die Kilometerpauschale je nach genutztem Verkehrsmittel unterschiedlich ausfallen. Hier sind einige Beispiele:

  • Kombination von Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln: Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise mit dem Auto zur nächsten Bahnstation fahren und von dort aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiter zur Arbeit fahren, können sie für den Teil der Strecke mit dem Auto die Kilometerpauschale in Anspruch nehmen. Für den Teil der Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln können sie die tatsächlichen Kosten der Fahrkarte als Werbungskosten absetzen.
  • Kombination von Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln: Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise mit dem Fahrrad zur nächsten Bus- oder Bahnhaltestelle fahren und von dort aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiter zur Arbeit fahren, können sie für den Teil der Strecke mit dem Fahrrad die Pauschale in Anspruch nehmen. Für den Teil der Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln können sie die tatsächlichen Kosten der Fahrkarte als Werbungskosten absetzen.
  • Kombination von verschiedenen Verkehrsmitteln: Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise mit dem Auto zur Arbeit fahren, aber aufgrund von Verkehrsstaus oder Parkplatzproblemen einen Teil der Strecke zu Fuß gehen müssen, können sie für den Teil der Strecke mit dem Auto die Kilometerpauschale in Anspruch nehmen. Für den Teil der Strecke zu Fuß können sie hingegen keine Kosten geltend machen.

Wann entfällt die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale, entfällt in der Regel, wenn der Arbeitnehmer nicht zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendelt oder wenn er eine andere Strecke als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegt. Hier sind einige Fälle, in denen die Entfernungspauschale nicht anwendbar ist:

  • Dienstreisen: Wenn der Arbeitnehmer aus geschäftlichen Gründen eine Dienstreise unternimmt, kann er die Fahrtkosten für diese Reise als Werbungskosten geltend machen. In diesem Fall ist die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte jedoch nicht anwendbar.
  • Homeoffice: Wenn der Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet und keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unternimmt, kann er die Entfernungspauschale nicht geltend machen.
  • Verschiedene Arbeitsstätten: Wenn der Arbeitnehmer mehrere Arbeitsstätten hat und zwischen diesen pendelt, kann er in der Regel nur für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (meistens die regelmäßige Arbeitsstätte) die Entfernungspauschale geltend machen. Für die Fahrten zwischen den verschiedenen Arbeitsstätten kann er hingegen die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen.
  • Unübliche Strecke: Wenn der Arbeitnehmer eine unübliche Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegt, die nicht der kürzesten Verbindung entspricht, kann er in der Regel die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen.

Was kann ich bei der Kilometerpauschale steuerlich absetzen und was nicht?

Die Kilometerpauschale ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, einen Teil der Kosten für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Kosten steuerlich absetzbar sind. Hier sind einige Beispiele dafür, was bei der Kilometerpauschale steuerlich absetzbar ist und was nicht:

Was kann abgesetzt werden:

  1. Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale kann in der Regel für jeden gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden.
  2. Fahrtkosten mit dem eigenen PKW: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die tatsächlich angefallenen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Hierbei sollten sie jedoch beachten, dass sie nur die tatsächlich angefallenen Kosten (z.B. Kraftstoffkosten, Reparaturen, Versicherung, Leasing) geltend machen können und nicht die Kilometerpauschale und die tatsächlichen Kosten addieren dürfen.
  3. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel: Die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Monats- oder Jahreskarten) können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Was kann nicht abgesetzt werden:

  1. Kosten für einen Dienstwagen: Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Dienstwagen nutzen, können sie die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht als Werbungskosten geltend machen.
  2. Kosten für Fahrten zur Zweitwohnung: Kosten für Fahrten zwischen einer Zweitwohnung und der Arbeitsstätte können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
  3. Kosten für Fahrten aufgrund Arbeitslosigkeit: Kosten für Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch oder zu einer Arbeitsagentur im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wie kann mal als Geringverdiener eine Mobilitätsprämie beantragen und wie wird sie berechnet?

Die Mobilitätsprämie, auch bekannt als “Pendlerpauschale Plus”, ist eine finanzielle Unterstützung für Geringverdienerinnen und Geringverdiener in Deutschland, die eine lange Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zurücklegen und dadurch hohe Fahrtkosten haben. Hier sind einige Informationen zum Beantragen und zur Berechnung der Mobilitätsprämie:

  • Antragsberechtigung: Um die Mobilitätsprämie beantragen zu können, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen, in der sie ein geringes Einkommen haben. Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach individueller Situation unterschiedlich sein.
  • Beantragung: Die Mobilitätsprämie muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden, die in der Regel das Jobcenter oder das Sozialamt ist. Hierfür müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel Nachweise über ihre Fahrtkosten und ihr Einkommen einreichen.
  • Berechnung: Die Mobilitätsprämie wird in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte berechnet. Der genaue Betrag hängt auch von der Höhe des Einkommens ab und kann je nach individueller Situation unterschiedlich sein.
  • Auszahlung: Die Mobilitätsprämie wird in der Regel monatlich ausgezahlt und kann für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten beantragt werden. Nach Ablauf des Zeitraums muss der Antrag erneut gestellt werden.

Wo haben Piloten oder Flugbegleiter ihre erste Tätigkeitsstätte?

Bei Piloten oder Flugbegleitern ist die Definition der ersten Tätigkeitsstätte aufgrund der besonderen Arbeitsbedingungen und der ständigen Reisetätigkeit oft komplexer als bei anderen Berufsgruppen. Die Anerkennung eines bestimmten Ortes als erste Tätigkeitsstätte hängt daher von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach individueller Situation unterschiedlich sein.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Flugbesatzung für jeden Flug eine “neue” Arbeitsstätte hat. In diesem Fall kann die regelmäßige Arbeitsstätte als erste Tätigkeitsstätte gelten, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen bestimmten Stützpunkt oder eine bestimmte Basis für seine Flüge zuweist. Dies ist in der Regel der Ort, von dem aus der Arbeitnehmer seine Flüge beginnt und endet und an dem er sich zwischen den Flügen aufhält.

Es ist jedoch zu beachten, dass es auch andere Faktoren gibt, die bei der Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte für Flugbesatzungen berücksichtigt werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise die Art des Vertrags, die Dauer der Einsätze oder die individuelle Arbeitsorganisation.

Gibt es einen geldwerten Vorteil, wenn man einen Dienstwagen nutzt und wie sieht die steuerliche Behandlung aus?

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Dienstwagen nutzen, kann dies einen geldwerten Vorteil darstellen, der in der Regel zu versteuern ist. Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus der privaten Nutzung des Dienstwagens und ist als zusätzliches Einkommen zu versteuern.

Die Höhe des geldwerten Vorteils hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Listenpreis des Fahrzeugs, dem Alter des Fahrzeugs, der Kilometerleistung und der Art der Nutzung.

Für die Berechnung des geldwerten Vorteils gibt es unterschiedliche Methoden, die in der Regel auf Basis der 1%-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode erfolgen. Die 1%-Regelung besagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeden Monat 1% des Bruttolistenpreises des Dienstwagens als geldwerten Vorteil versteuern müssen, wenn sie das Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen. Alternativ kann auch die Fahrtenbuchmethode angewendet werden, bei der die tatsächlichen Kosten für die private Nutzung des Dienstwagens ermittelt werden. Hierbei müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein lückenloses Fahrtenbuch führen, das alle Fahrten, Kilometerstände und Zwecke der Fahrten enthält.

In Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Kosten für den Dienstwagen als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung absetzen, wenn sie das Fahrzeug auch für berufliche Zwecke nutzen. Hierbei können beispielsweise die Kosten für Kraftstoff, Wartung und Reparatur, Versicherung und Leasing in Betracht gezogen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die private Nutzung des Dienstwagens nicht als Werbungskosten absetzbar ist.

Gibt es eine Entfernungspauschale bei Fahrgemeinschaften?

Ja, es gibt auch eine Entfernungspauschale für Fahrgemeinschaften. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie mit anderen Personen in einer Fahrgemeinschaft fahren.

Hierbei gilt die Höhe der Pendlerpauschale genauso wie für andere Pendler und Pendlerinnen. Allerdings gilt für Mitfahrer und Mitfahrerinnen in einer Fahrgemeinschaft eine Obergrenze von 4500 Euro. Wenn jemand gelegentlich selbst fährt und gelegentlich mitfährt, gilt dieser Höchstbetrag ebenfalls, jedoch nur für die Mitfahrten.

Um den Arbeitsweg zu berechnen, wird der kürzeste Weg herangezogen und Umwege, die gemacht werden, um Kollegen und Kolleginnen abzuholen, werden nicht berücksichtigt. Es ist daher wichtig, einen Überblick über die Kilometer des täglichen Arbeitswegs zu behalten, um die Pendlerpauschale korrekt berechnen zu können.

Die Pauschale kann für jeden Arbeitstag, an dem eine Fahrgemeinschaft genutzt wird, in Anspruch genommen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Pauschale für jeden Arbeitnehmer nur einmal pro Tag geltend gemacht werden kann.

Was versteht man unter einem Jobticket?

Ein Jobticket ist eine spezielle Art von Fahrschein oder Ticket, das Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stellen, um deren Pendelkosten zu reduzieren. Ein Jobticket ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und einem Verkehrsunternehmen, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht, öffentliche Verkehrsmittel zu vergünstigten Konditionen zu nutzen.

Das Jobticket ist in der Regel ein vergünstigtes Jahresabo für den öffentlichen Nahverkehr, das von Arbeitgebern bezuschusst oder vollständig bezahlt wird. Je nach Vereinbarung kann das Ticket entweder für den gesamten öffentlichen Nahverkehr in einer bestimmten Region oder nur für bestimmte Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder U-Bahn gelten.

Ein Jobticket hat viele Vorteile, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Arbeitgeber können die Attraktivität ihres Unternehmens als Arbeitgeber erhöhen, indem sie eine zusätzliche Leistung anbieten, die den Arbeitsweg ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch das Jobticket ihre Pendelkosten reduzieren und sind flexibler und unabhängiger von Staus und Parkplatzproblemen.

Wie kann ich mit der Kilometerpauschale Steuern sparen?

Die Kilometerpauschale kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dabei helfen, ihre Steuerbelastung zu reduzieren, indem sie die Kosten für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Form einer Pauschale absetzen können. Hier sind einige Tipps, wie Sie mit der Kilometerpauschale Steuern sparen können:

  1. Fahrgemeinschaften bilden: Wenn Sie mit anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einer Fahrgemeinschaft fahren, können Sie die Kilometerpauschale in Anspruch nehmen und so die Kosten für Ihre Fahrten reduzieren.
  2. Fahrrad statt Auto nutzen: Wenn es möglich ist, können Sie auch versuchen, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren, um die Entfernungspauschale in Anspruch zu nehmen.
  3. Arbeitsweg optimieren: Wenn möglich, können Sie auch versuchen, den Arbeitsweg zu optimieren, indem Sie beispielsweise eine kürzere oder kostengünstigere Route wählen.
  4. Fahrtenbuch führen: Wenn Sie sowohl beruflich als auch privat mit Ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, sollten Sie ein Fahrtenbuch führen, um die tatsächlich gefahrenen Kilometer genau zu dokumentieren. So können Sie die Kilometerpauschale und andere Kosten wie Sprit, Versicherung oder Wartung als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen.
  5. Grenzen der Kilometerpauschale beachten: Beachten Sie jedoch, dass die Kilometerpauschale nur bis zu einer bestimmten Grenze im Jahr steuerlich absetzbar ist. Wenn Ihre Kosten höher sind, können Sie nur die tatsächlich entstandenen Kosten als Werbungskosten absetzen.

Pendlerpauschale Rechner

Aktualisiert am 30. Januar 2024