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Lohnsteuer Rechner 2024

Mehr Netto vom Brutto: Lohnsteuer richtig berechnen mit dem Lohnsteuerrechner

Lohnsteuer Rechner
Die Berechnung der Lohnsteuer kann für viele Arbeitnehmer in Deutschland eine komplizierte Angelegenheit sein. Verschiedene Faktoren, wie das Bruttoeinkommen, der Familienstand und die Steuerklasse, beeinflussen die Höhe der Lohnsteuer. Der Lohnsteuerrechner kann dabei helfen, einen Überblick über die zu erwartende Lohnsteuer zu erhalten und somit auch die eigene finanzielle Planung zu erleichtern.
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Die Lohnsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates und wird vom Arbeitgeber auf das Einkommen seiner Arbeitnehmer erhoben. Sie ist eine Form der Einkommensteuer, die direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird. Die Lohnsteuer ist damit eine Vorabzahlung auf die spätere Einkommensteuer und wird vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt.
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Die Lohnsteuer leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Staates und seiner Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die Finanzierung von Bildung, Infrastruktur, Sozialleistungen und Sicherheit.
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Wie viele Steuerklassen gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es insgesamt sechs verschiedene Lohnsteuerklassen, die je nach persönlicher Lebenssituation des Arbeitnehmers unterschiedlich sein können. Die Lohnsteuerklasse ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Lohnsteuer und hat direkten Einfluss auf die Höhe des Nettogehalts:
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  1. Die Lohnsteuerklasse I ist für ledige Arbeitnehmer vorgesehen, die keine Kinder haben.
  2. Die Lohnsteuerklasse II gilt für alleinerziehende Arbeitnehmer mit Kindern.
  3. Die Lohnsteuerklasse III ist für verheiratete Arbeitnehmer vorgesehen, bei denen ein Ehepartner keine oder nur geringe Einkünfte hat.
  4. Die Lohnsteuerklasse IV gilt für verheiratete Arbeitnehmer, bei denen beide Ehepartner ein ähnliches Einkommen haben. Hier wird die Lohnsteuer für beide Ehepartner einzeln berechnet und dann zusammengeführt.
  5. Die Lohnsteuerklasse V ist für den Ehepartner mit dem geringeren Einkommen vorgesehen, wenn der andere Ehepartner die Lohnsteuerklasse III gewählt hat.
  6. Die Lohnsteuerklasse VI ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die gleichzeitig mehrere Jobs haben oder bei denen keine Lohnsteuerklasse vorliegt.
Durch die Wahl einer günstigen Lohnsteuerklasse können Arbeitnehmer ihre monatliche Lohnsteuer reduzieren und somit mehr Netto vom Brutto erhalten. Allerdings muss bei der Wahl der Lohnsteuerklasse darauf geachtet werden, dass am Jahresende Nachzahlungen fällig werden können.
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Eine Änderung der Lohnsteuerklasse ist jederzeit möglich – sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind – und kann beim Finanzamt beantragt werden. Arbeitnehmer sollten dabei jedoch beachten, dass die Änderung erst ab dem nächsten Monat wirksam wird.
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Was ist die Elektronische Lohnsteuerkarte und wie bekommt man sie?

Die Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) ersetzt seit 2013 die frühere Papier-Lohnsteuerkarte und enthält alle wichtigen Informationen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (z.B. Steuerklasse, Freibeträge). Die ELStAM wird elektronisch von der Finanzverwaltung an den Arbeitgeber übermittelt und ist somit direkt in der Lohnabrechnung verfügbar.
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Arbeitnehmer müssen sich zunächst beim zuständigen Finanzamt anmelden, um die ELStAM nutzen zu können. Hierfür müssen sie das Formular “Antrag auf Erteilung der steuerlichen Identifikationsnummer” ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Nachdem die Identifikationsnummer zugeordnet wurde, werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale automatisch erfasst und gespeichert.
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Für Arbeitgeber besteht eine gesetzliche Pflicht, die ELStAM für die Lohnabrechnung zu verwenden. Die Übermittlung erfolgt in der Regel über die Lohnabrechnungssoftware oder über das ELStAM-Online-Portal der Finanzverwaltung.
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Die Vorteile der ELStAM liegen vor allem in der schnellen und unkomplizierten Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale sowie in der Vermeidung von Fehlern bei der Übertragung der Daten. Außerdem entfällt für Arbeitnehmer die Notwendigkeit, eine separate Lohnsteuerkarte aufzubewahren und dem Arbeitgeber vorzulegen.
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Wie funktioniert das Faktorverfahren?

Das Faktorverfahren ist eine Möglichkeit für Ehepaare oder Lebenspartner, ihre Lohnsteuerzahlungen im laufenden Jahr genauer auf ihre individuelle Steuersituation abzustimmen. Das Faktorverfahren wird auf Antrag beim Finanzamt angewendet und gilt für das gesamte Kalenderjahr.
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Im Gegensatz zum normalen Lohnsteuerabzug, bei dem die Lohnsteuer nach der Steuerklasse des Arbeitnehmers berechnet wird, berücksichtigt das Faktorverfahren die individuelle Einkommens- und Steuersituation beider Partner. Es wird dabei ein individueller Steuerfaktor ermittelt, der auf die Lohnsteuer des Arbeitgebers angewendet wird.
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Um das Faktorverfahren nutzen zu können, müssen beide Partner unbeschränkt steuerpflichtig sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Außerdem darf das zu versteuernde Einkommen beider Partner nicht mehr als 60.000 Euro betragen. Auch darf nur ein Ehepartner oder Lebenspartner die Steuerklasse V oder VI haben.
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Das Faktorverfahren kann dazu führen, dass die Lohnsteuerzahlungen im laufenden Jahr genauer auf die tatsächliche Steuersituation abgestimmt werden und dadurch mögliche Nachzahlungen oder Erstattungen vermieden werden können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Faktorverfahren keinen Einfluss auf die Höhe der endgültigen Steuerlast hat, sondern lediglich die Vorauszahlungen optimiert. Eine endgültige Berechnung erfolgt erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
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Von welchen Freibeträgen kann ein Arbeitnehmer in der Steuererklärung profitieren?

Für Arbeitnehmer gibt es verschiedene Freibeträge, die sie bei der Lohnsteuererklärung geltend machen können. Freibeträge mindern das zu versteuernde Einkommen und können somit zu einer Verringerung der Lohnsteuer oder zu einer Erstattung führen. Hier sind einige mögliche Freibeträge:
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  1. Werbungskosten: Werbungskosten sind Aufwendungen, die berufsbedingt entstehen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung oder Fortbildungskosten. Arbeitnehmer können diese Kosten als Freibetrag in ihrer Lohnsteuererklärung geltend machen.
  2. Sonderausgaben: Hierzu gehören beispielsweise Spenden, Beiträge zur Riester-Rente oder zu Versicherungen. Auch diese Kosten können als Freibetrag in der Lohnsteuererklärung berücksichtigt werden.
  3. Kinderfreibetrag: Eltern können für ihre Kinder einen Kinderfreibetrag geltend machen.

Jahr

Kinder­frei­betrag

getrennte Eltern / Verheiratete Eltern

Betreuungs­frei­betrag

getrennte Eltern / Verheiratete Eltern

Gesamt

getrennte Eltern / Verheiratete Eltern

2019

2.490 Euro / 4.980 Euro

1.320 Euro/ 2.640 Euro

 3.810 Euro / 7.620 Euro

2020

2.586 Euro / 5.172 Euro

1.320 Euro/ 2.640 Euro

3.906 Euro / 7.812 Euro

2021

2.730 Euro / 5.460 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.194 Euro / 8.388 Euro

2022

2.810 Euro / 5.620 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.274 Euro / 8.548 Euro

2023

3.012 Euro / 6.024 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.476 Euro / 8.952 Euro

2024

3.192 Euro / 6.384 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.656 Euro / 9.312 Euro

  1. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag pro Jahr geltend machen.
  2. Behinderten-Pauschbetrag: Menschen mit Behinderungen können einen Pauschbetrag je nach Grad der Behinderung als Freibetrag geltend machen.
  3. Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung oder zur privaten Rentenversicherung können als Freibetrag geltend gemacht werden.

Welche Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt?

Der Progressionsvorbehalt ist ein wichtiger Aspekt der Lohnsteuer, der oft übersehen wird, aber eine erhebliche Auswirkung auf die Höhe der Steuerbelastung haben kann.

Grundsätzlich besagt der Progressionsvorbehalt, dass bestimmte Einkünfte, die nicht der Lohnsteuer unterliegen, bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass das zu versteuernde Einkommen höher ausfällt und somit auch der Steuersatz entsprechend höher ausfällt.

Zu den Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, gehören beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld. Diese Einkünfte werden zwar nicht direkt besteuert, erhöhen aber den Steuersatz für die übrigen Einkünfte, wie das Gehalt oder die Kapitalerträge.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Progressionsvorbehalt nur für bestimmte Einkünfte gilt und nicht für alle Arten von Einkommen. Es gibt auch Ausnahmen, bei denen der Progressionsvorbehalt nicht angewendet wird, wie beispielsweise bei bestimmten Sozialleistungen oder dem Kindergeld.

Wann sind Lohnsteuerzahlungen fällig?

Grundsätzlich sind die Lohnsteuerzahlungen in Deutschland monatlich fällig. Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerbeträge spätestens am 10. Tag des Folgemonats an das Finanzamt überweisen. Das bedeutet, dass die Lohnsteuerbeträge für den Monat Januar beispielsweise spätestens am 10. Februar gezahlt werden müssen.

Für Arbeitgeber, die nur eine geringe Anzahl von Arbeitnehmern beschäftigen, besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuerzahlungen vierteljährlich oder jährlich zu leisten. In diesem Fall müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die Fälligkeitstermine der Lohnsteuerzahlungen einhalten, da bei verspäteter Zahlung Zinsen und Säumniszuschläge anfallen können. Diese können schnell hohe Summen ausmachen und die finanzielle Situation des Unternehmens belasten.

Es gibt auch bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen. Beispielsweise können Arbeitgeber, die nur unregelmäßig Löhne zahlen, eine Dauerfristverlängerung beantragen, um die Fälligkeitstermine zu verschieben.

Was versteht man unter Lohnsteuerbescheinigung?

Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiger Nachweis über die im vergangenen Jahr gezahlte Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Sie wird von Arbeitgebern ausgestellt und den Arbeitnehmern am Ende des Jahres zur Verfügung gestellt.

Die Bescheinigung enthält verschiedene Angaben, wie zum Beispiel den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, die Steuernummer, die Identifikationsnummer, das Bruttoarbeitsentgelt, die einbehaltene Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Auch die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden hierauf ausgewiesen.

Die Lohnsteuerbescheinigung wird vom Arbeitgeber in der Regel automatisch erstellt und dem Arbeitnehmer bis spätestens Ende Februar des folgenden Jahres ausgehändigt. Es ist wichtig, dass die Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung korrekt sind, da sie als Nachweis für die Einkommenssteuererklärung dient.

Wie sind Minijobs zu versteuern?

Bei Minijobs, also Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst bis zu einer bestimmten Grenze müssen Arbeitnehmer keine Steuer abführen.

Beschäftigungsform

Verdienstgrenze 2024

Minijob

bis 538 EUR/ Monat

Midijob

538,01 - 2.000 EUR/ Monat

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber für ihre Minijobber eine Pauschalsteuer an das Finanzamt abführen. Diese Pauschalsteuer umfasst auch die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitnehmer muss hierbei keine eigenen Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Alternativ kann der Arbeitgeber auch die Lohnsteuer nach den normalen Lohnsteuertabellen berechnen und abführen. In diesem Fall muss der Minijobber seine Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen.

Für den Minijobber selbst gibt es Besonderheiten bei der Lohnsteuer. Denn er ist in der Regel von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung befreit, da sein Verdienst unter dem Steuerfreibetrag liegt.

Grundfreibetrag

Ledige

Verheiratete

2019

 9.168 Euro

18.336 Euro

2020

 9.408 Euro

18.816 Euro

2021

 9.744 Euro

19.488 Euro

2022

9.984 Euro

Erhöhung auf 10.347 Euro
(rückwirkend zum 1. Januar 2022)

19.968 Euro

Erhöhung auf 20.694 Euro
(rückwirkend zum 1. Januar 2022)

2023

 10.908 Euro

21.816 Euro

2024

11.604 Euro

23.208 Euro

Was sind die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung und welche Fristen müssen eingehalten werden ?

In Deutschland sind Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie ausschließlich Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit erzielen und keine weiteren Einkünfte oder steuerlich relevanten Sachverhalte vorliegen. Allerdings kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, um sich eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer erstatten zu lassen.

Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende besteht hingegen grundsätzlich eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Auch Arbeitnehmer, die neben ihrer nicht-selbstständigen Arbeit noch weitere Einkünfte haben oder Werbungskosten geltend machen möchten, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung können je nach Art und Umfang der Einkünfte variieren. Für abgabepflichtige Personen gelten die folgenden Fristen:

Steuerjahr 2021

Steuerjahr 2022

Steuerjahr 2023

Abgabefrist in nicht beratenen Fällen

31. Oktober 2022
(statt 31. Juli 2022)

2. Oktober 2023

(statt 31. Juli 2023)

2. September 2024

(statt 31. Juli 2024)

Abgabefrist in beratenen Fällen

31. August 2023

(statt 28. Februar 2023)

31. Juli 2024
(statt 29. Februar 2024)

2. Juni 2025
(statt 28. Februar 2025)

Verspätungszuschlag

wird fällig ab

1. September 2023

(statt 1. März 2023)

1. August 2024
(statt 1. März 2024)

1. Juni 2025
(statt 1. März 2025)

Erstattungs-/

Verzugszinsen werden fällig ab

1. Oktober 2023

(statt 1. April 2023)

1. September 2024

(statt 1. April 2024)

1. Juli 2025
(statt 1. April 2025)

Für Personen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, gilt die folgende Verjährungsfrist:

Steuerjahr

Abgabefrist (Verjährungsfrist)

2019

31.12.2023

2020

31.12.2024

2021

31.12.2025

2022

31.12.2026

Was ist ein Lohnsteuerausgleich und wer kann einen Lohnsteuerausgleich beantragen?

Der Lohnsteuerausgleich ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzufordern. Hierbei wird die im Kalenderjahr gezahlte Lohnsteuer mit den tatsächlichen steuerpflichtigen Einkünften und Werbungskosten verrechnet.

Wer einen Lohnsteuerausgleich beantragen kann, hängt davon ab, ob weitere Einkünfte oder Werbungskosten vorliegen, die nicht bereits bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wurden. Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer einen Lohnsteuerausgleich beantragen, sofern sie im Vorjahr Einkünfte erzielt haben und Lohnsteuer gezahlt haben.

Auch Rentner, Studenten und Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen einen Lohnsteuerausgleich beantragen, wenn sie neben ihrem steuerpflichtigen Einkommen weitere Einkünfte erzielt haben oder Werbungskosten geltend machen möchten.

Was muss man beim Lohnsteuer Rechner beachten?

Ein Lohnsteuerrechner kann eine nützliche Möglichkeit sein, um eine grobe Schätzung der zu erwartenden Lohnsteuer und Nettoeinkünfte zu erhalten. Allerdings gibt es einige Dinge zu beachten:

  • Aktualität der Daten: Der Lohnsteuerrechner sollte auf dem neuesten Stand sein und die aktuellen Steuersätze und Freibeträge berücksichtigen.
  • Vollständigkeit der Angaben: Um ein genaues Ergebnis zu erhalten, sollten alle relevanten Angaben vollständig und korrekt eingegeben werden, einschließlich des Bruttoeinkommens, der Steuerklasse und gegebenenfalls weiterer Einkünfte oder Werbungskosten.
  • Individuelle Umstände: Ein Lohnsteuerrechner kann nur eine Schätzung auf Grundlage der eingegebenen Daten liefern. Individuelle Umstände wie zum Beispiel Sonderzahlungen oder steuerfreie Zuschläge können das tatsächliche Ergebnis beeinflussen.
  • Keine Rechtsverbindlichkeit: Die Ergebnisse des Lohnsteuerrechners haben keine Rechtsverbindlichkeit. Eine verbindliche Aussage über die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer kann nur durch die tatsächliche Lohnabrechnung oder Steuererklärung erfolgen.

Aktualisiert am 30. Januar 2024