Kinderbetreuungskosten 2022 / 2023
Steuerpflichtige, deren Kinder nicht älter als 14 Jahre alt sind, können die Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung in Form von Sonderausgaben absetzen. Bei behinderten Kindern ist der Steuerabzug auch über die Altersgrenze hinaus möglich.