Ratgeber Steuererklärung

Sonderausgaben 2024

Sonderausgaben von der Steuer absetzen

Sonderausgaben

Gewisse Kosten, die durch die tägliche Lebensführung entstehen, können aus besonderen Gründen in Form von Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzungen dafür stellen unter anderem dar, dass der Steuerpflichtige selbst für die Kosten aufgekommen ist und dass diese Kosten aufgrund seiner eigenen Verpflichtung entstanden sind.

Haben sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bei der Steuererklärung für eine Zusammenveranlagung entschieden, können sie die Sonderausgaben geltend machen, egal welcher der beiden Partner für die Kosten verantwortlich ist und welcher die Aufwendungen beglichen hat. Kommen Sonderausgaben bei Kindern von Steuerpflichtigen durch deren eigene Verpflichtung  zustande, können die Eltern die Kosten nicht absetzen, auch wenn sie für den Ausgleich aufkommen.

Elternteile, die für den Unterhalt ihrer Kinder zahlen müssen, können Sonderausgaben geltend machen, wenn die Kosten für die Basisabsicherung wie Kranken- und Pflegeversicherung entstehen und der Unterhalt leistende Elternteil dafür aufkommt. Für das Kind muss allerdings ein Kindergeldanspruch bestehen. Hinsichtlich der steuerlich absetzbaren Sonderausgaben kommt es zu einer Unterteilung in Vorsorgeaufwendungen und weitere Sonderausgaben.

Weitere Sonderausgaben

Zu weiteren Sonderausgaben zählen unter anderem gezahlte Kirchensteuern sowie Kosten, die durch die eigene Berufsausbildung entstanden sind. Die Grenze liegt dabei bei 6.000 Euro pro Kalenderjahr. Darüber hinaus werden auch Schulgelder zu einem gewissen Maß als Sonderausgaben gewertet. Demnach können Eltern mit Kindergeldanspruch oder Anspruch auf einen Kinderfreibetrag 30 Prozent des Entgelts (maximal 5.000 Euro im Jahr) an Schulgeld absetzen.

Dabei kommen Privatschulen im Inland sowie im europäischen Ausland oder deutsche Schulen im Ausland in Frage. Jedoch bezieht sich der abziehbare Betrag lediglich auf das Schulgeld, während Betreuungs-, Beherbergungs- und Verpflegungskosten nicht als Sonderausgaben gelten. Letztendlich muss auch die Schule gewisse Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise einen anerkannten Schulabschluss oder einen Jahrgangs- oder Berufsabschluss zum Ziel zu haben.

Auch Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehepartner oder an ehemalige Lebenspartner mit aufgehobener Lebenspartnerschaft können Steuerpflichtige als Sonderausgaben absetzen. Die Grenze liegt bei 13.805 Euro im Jahr, denen die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung des anderen Partners noch zugerechnet werden. Für den Steuerabzug muss jedoch der Empfänger der Leistung dem zustimmen. Erst dann kann der Leistungsgeber beim Finanzamt einen Antrag stellen, indem er die Anlage U ausfüllt.

Die Sonderausgaben, die nicht zu den Vorsorgeaufwendungen gezählt werden, können mit dem Sonderausgaben-Pauschbetrag berücksichtigt werden, der sich auf 36 Euro einzeln und auf 72 Euro als Splittingtarif beläuft.

Um Vorsorgeaufwendungen handelt es sich bei den Kosten, die durch Beiträge zur Altersvorsorge entstehen und für übrige Vorsorge. Der Steuerabzug ist hier auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt. Dagegen können Steuerpflichtige die gesamten Kosten absetzen, wenn es sich um Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung oder zur gesetzlichen Pflegeversicherung für eine Absicherung auf dem gleichen Versorgungsniveau wie bei der Sozialhilfe handelt. Beitragsvergütungen verringern die gezahlten Beiträge und somit die absetzbaren Kosten.

Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgabe

Es kommt bereits für Vorsorgeaufwendungen zu einem Sonderausgabenabzug. Zusätzlich wird ein weiterer Sonderausgabenabzug gestattet, der sich auf die Altersvorsorgebeiträge bezieht. Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist dieser zusätzliche Sonderausgabenabzug auf 2.100 Euro beschränkt. In diesem Bereich können Steuerpflichtige die geleisteten Altersvorsorgebeiträge und die Altersvorsorgezulage als Sonderausgaben geltend machen.

Dabei wird jedoch der einmalige Erhöhungsbetrag von 200 Euro nicht berücksichtigt. Die tatsächliche Höhe des individuellen Einkommens hat auf den Höchstbetrag keinerlei Auswirkungen. Darüber hinaus wird von den gleichen Voraussetzungen hinsichtlich des begünstigten Personenkreises und der begünstigten Altersvorsorgebeiträge ausgegangen, wie es auch bei der Altersvorsorgezulage der Fall ist. Damit Steuerpflichtige auch den zusätzlichen Sonderausgabenabzug für sich nutzen können, müssen sie in ihrem Vertrag mit dem Anbieter der Altersvorsorge vereinbart haben, dass der Steuerpflichtige für eine Datenfernübertragung der Altersvorsorgebeiträge an die Finanzverwaltung sorgt. Steuerpflichtige brauchen die Anlage AV der Steuererklärung für die Geltendmachung des Sonderausgabenabzugs.

Altersvorsorgebeiträge und Günstigerprüfung

Nehmen Steuerpflichtige den zusätzlichen Sonderausgabenabzug für die Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgabe in Anspruch, kommt es zunächst zur Günstigerprüfung durch das Finanzamt um zu sehen, wann ein größerer Steuervorteil zustande kommen würde: durch den Sonderausgabenabzug oder den Anspruch auf Altersvorsorgezulage. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Sonderausgabenabzug besser ist, ist das auch die einzige Möglichkeit, um diesen gewährt zu bekommen.

Außerdem kommt es in dem Fall zur tariflichen Erhöhung der Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage. Das gleiche Vorgehen findet auch bei dem Familienleistungsausgleich statt, bei dem Kindergeld und Kinderfreibetrag miteinander verglichen werden. Im Endeffekt ergibt sich dadurch für den Steuerpflichtigen nur die Steuerermäßigung, die den Zulagenanspruch überschreitet. Nur ein Antrag bei der Zulagenstelle für Altersvermögen auf die Altersvorsorgezulage führt für den Steuerpflichtigen zur vollen steuerlichen Berücksichtigung.

Altersvorsorgebeiträge bei Zusammenveranlagung

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit, jeder separat seine Altersvorsorgebeiträge anhand der Höchstbeträge im Sonderausgabenabzug geltend zu machen, wenn beide als unmittelbar begünstigte Personen gelten. In dem Fall ist es aber nicht möglich, Übertragungen von übrigem Abzugsvolumen untereinander vorzunehmen. Im Rahmen der Günstigerprüfung kommt es zum Vergleich der Zulagen für beide Partner und die gesamten Steuervorteile durch den zusätzlichen Sonderausgabenabzug.

Die Situation ist allerdings anders, wenn nur ein Partner als unmittelbar begünstigte Person gilt, denn in dem Fall kommt es für diesen nicht separat zur Nutzung des Sonderausgabenhöchstbetrags. Lediglich ein abgeleiteter Zulagenanspruch besteht. Sollte der Partner ohne Begünstigung Altersvorsorgebeiträge geleistet haben, können diese nur in der Höhe abgesetzt werden, die beim begünstigten Partner noch offen ist. Im Rahmen der Günstigerprüfung kommt es auch in diesem Fall zum Vergleich der Zulagen für beide Partner und die gesamten Steuervorteile durch den zusätzlichen Sonderausgabenabzug.

Aktualisiert am 30. Januar 2024