Ratgeber Steuererklärung

Steuererstattung 2024

Steuererstattungen aus der Steuererklärung

Steuererstattung

Die Abgabenordnung oder die steuerlichen Einzelgesetze können dafür sorgen, dass für Steuerpflichtige ein Anspruch auf Steuererstattung aus der Steuererklärung besteht. Ein Beispiel der Abgabenordnung, durch das es zum Erstattungsanspruch kommt, ist die Zahlungsleistung ohne dass ein rechtlicher Grund dafür vorgelegen hat. Ein solcher Fall liegt vor, wenn die vom Steuerpflichtigen geleisteten Steuern zu hoch waren oder auch wenn die Rückzahlung an Steuern durch das Finanzamt an den Steuerpflichtigen zu hoch war.

Das Gesetz besagt, dass der Anspruch auf die Erstattung bei der Person vorliegt, auf den die Rechnung für die bereits getätigte Zahlung lief. Sollte im nachhinein der rechtliche Grund, die Zahlung oder Rückzahlung entfallen, bleibt diese gesetzliche Vorgabe erhalten. Der Anspruch stellt sich gegen einen Abtretenden, einen Verpfänder oder einen Pfändungsschuldner, wenn eine Abtretung, Verpfändung oder Pfändung vorliegt.

Entsteht der Anspruch auf Steuererstattung durch Bestimmungen der Einzelsteuergesetze, so gilt ebenfalls, dass der Erstattungsberechtigte die gleiche Person ist, auf die auch die Rechnung der Zahlung ausgestellt wurde. Sind Eheleute bei der Einkommensteuererklärung gemeinsam veranlagt gelten sie eigentlich nicht als Gesamtschuldner des Erstattungsanspruchs. Es ist jedoch durch die Zustimmung der Eheleute möglich, dass der Geldbetrag nicht aufgeteilt, sondern stattdessen auf ein gemeinsames Konto zurück gezahlt wird. Sollte die Ehe geschieden werden, so erfolgt die Erstattung zu gleichen Anteilen an die ehemaligen Ehepartner.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen den Bezeichnungen Erstattungsanspruch, Rückforderungsanspruch, Steuererstattung, Steuererstattungsanspruch und Steuerrückerstattung keine Unterscheidung vorgenommen.

Erstattungszinsen bei der Steuererstattung

Besteht bei einem Steuerpflichtigen der Anspruch auf Steuererstattung und diese erfolgt erst 15 Monate oder später, nachdem das Kalenderjahr bereits abgelaufen ist, in dem die zurück zu erstattenden Steuern entstanden sind, so fallen Erstattungszinsen an.

Die Erstattungzinsen werden auf die folgende Art berechnet:

  • Pro Monat fällt ein Zinssatz von 0,5 Prozent an.
  • Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Betrag abgerundet, der durch 50 Euro geteilt werden kann.
  • Die Zinsen werden nur für volle Monate berechnet.
  • Die Zinsen werden bis zur wirksamen Bekanntgabe des Steuerbescheids berechnet.
  • Die Zinsen werden als Istverzinsung gewertet, sodass festgesetzte aber nicht bezahlte Vorauszahlungen nicht berücksichtigt werden.

Da es sich bei Erstattungszinsen um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt, fallen für diese Steuern an.

Aktualisiert am 30. Januar 2024