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Übergangsgeld Rechner 2024

Übergangsgeld in Deutschland: Leistungen, Voraussetzungen, Beantragung und Berechnung

Übergangsgeldrechner

Der Übergangsgeld-Rechner kann eine nützliche Hilfe sein, um eine erste Orientierung über die Höhe des zu erwartenden Übergangsgeldes zu erhalten.

Übergangsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die in bestimmten Situationen an Personen gezahlt wird, die vorübergehend arbeitsunfähig sind und in eine andere Tätigkeit oder berufliche Situation übergehen müssen. Es soll dazu dienen, den Betroffenen während der Zeit der Rehabilitation, Umschulung oder beruflichen Neuorientierung ein Einkommen zu sichern, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und den Übergang in die neue berufliche Situation zu erleichtern. In der Regel ist die Zahlungsdauer auf einen begrenzten Zeitraum beschränkt und hängt von der individuellen Situation und den Voraussetzungen ab.

Ist Verletztengeld oder Krankengeld gleich Übergangsgeld?

Verletztengeld und Krankengeld sind nicht dasselbe wie Übergangsgeld. Verletztengeld und Krankengeld sind Entgeltersatzleistungen, die während einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Verletzung gezahlt werden. Übergangsgeld hingegen wird gezahlt, wenn eine Maßnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig ist, wie z.B. eine medizinische Rehabilitation oder eine berufliche Umschulung.

Das Verletztengeld wird von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt, wenn eine Person aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig wird. Das Krankengeld hingegen wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig wird.

Übergangsgeld wird von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, je nachdem, aus welchem Grund die Maßnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig ist.

Was sind Entgeltersatzleistungen der Krankenkasse?

Entgeltersatzleistungen der Krankenkasse sind finanzielle Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung an Arbeitnehmer gezahlt werden, die vorübergehend arbeitsunfähig sind und deshalb keinen Lohn oder Gehalt erhalten können. Sie dienen dazu, den Verdienstausfall während der Arbeitsunfähigkeit zu kompensieren und den Lebensunterhalt der betroffenen Person abzusichern. Zu den Entgeltersatzleistungen der Krankenkasse gehören insbesondere:

  • Krankengeld: Krankengeld wird gezahlt, wenn eine Krankheit oder Verletzung zur Arbeitsunfähigkeit führt und die betroffene Person deshalb nicht arbeiten kann. Es wird in der Regel nach einer Karenzzeit von sechs Wochen gezahlt und beträgt in der Regel:

Krankengeld

Regelung

Krankengeldsatz/ Höhe

70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent des Nettogehalts

Anspruchsdauer

max. 78 Wochen

Wartezeit

6 Wochen (Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber)

Anspruchdauer Kinderkrankengeld

10 Tage pro Elternteil bzw. 20 Tage bei Alleinerziehenden

  • Verletztengeld: Verletztengeld wird gezahlt, wenn eine Verletzung oder Berufskrankheit zur Arbeitsunfähigkeit führt und die betroffene Person deshalb nicht arbeiten kann. Es beträgt ebenfalls 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens.

Verletztengeld

Regelung

Höhe

80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgeltes

Anspruchsdauer

78 Wochen

Wartezeit

6 Wochen (Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber)

  • Mutterschaftsgeld: Mutterschaftsgeld wird an berufstätige Frauen gezahlt, die aufgrund einer Schwangerschaft und Mutterschaft nicht arbeiten können. Es wird von der Krankenkasse sowie vom Arbeitgeber gemeinsam finanziert.

Wann kann Übergangsgeld von Versicherten beantragt werden?

Beispiele für Situationen, in denen Versicherte Übergangsgeld beantragen können, sind:

  • Medizinische Rehabilitation: Wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Verletzung für eine bestimmte Zeit nicht arbeitsfähig ist und eine medizinische Rehabilitation durchführt, kann sie Übergangsgeld beantragen. Das Übergangsgeld soll dabei helfen, den Lebensunterhalt während der Rehabilitation zu sichern und den Übergang in das Berufsleben nach der Rehabilitation zu erleichtern.
  • Berufliche Umschulung: Wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Verletzung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann und eine Umschulung auf einen neuen Beruf durchführt, kann sie Übergangsgeld beantragen. Das Übergangsgeld soll dabei helfen, den Lebensunterhalt während der Umschulung zu sichern und den Übergang in den neuen Beruf zu erleichtern.
  • Berufliche Neuorientierung: Wenn eine Person aus anderen Gründen, wie z.B. Arbeitslosigkeit, eine berufliche Neuorientierung durchführt, kann sie Übergangsgeld beantragen. Das Übergangsgeld soll dabei helfen, den Lebensunterhalt während der Zeit der Neuorientierung zu sichern und den Übergang in den neuen Beruf zu erleichtern.

Was versteht man unter “Reha zur Pflege”?

“Reha zur Pflege” ist ein Begriff, der eine spezielle Form der medizinischen Rehabilitation bezeichnet, die darauf abzielt, pflegebedürftige Menschen dabei zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen. Ziel der “Reha zur Pflege” ist es, den Betroffenen ein möglichst selbstständiges Leben zu Hause zu ermöglichen und eine Unterbringung in einem Pflegeheim zu vermeiden.

In der “Reha zur Pflege” arbeiten verschiedene Berufsgruppen wie Ärzte, Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter interdisziplinär zusammen, um individuelle Rehabilitationspläne zu erstellen und umzusetzen. Die Maßnahmen können beispielsweise aus Bewegungsübungen, Ergotherapie, Gedächtnistraining oder auch psychosozialer Beratung bestehen. Typischerweise kommt eine “Reha zur Pflege” zum Einsatz, wenn eine akute oder chronische Erkrankung oder ein Unfall zu einer Pflegebedürftigkeit führt, aber eine Besserung des Gesundheitszustands möglich erscheint. Auch bei einer Verschlechterung des Zustands oder in der Nachsorgephase einer Behandlung kann eine “Reha zur Pflege” sinnvoll sein.

Die Kosten für eine “Reha zur Pflege” können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer zahlt die Reha bei Selbständigen?

Selbständige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur beruflichen Rehabilitation über die gesetzliche Krankenversicherung, da sie in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert sind. Selbständige können jedoch freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein und unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation haben.

In der Regel müssen selbständig tätige Versicherte mindestens zwölf Monate Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, um Anspruch auf Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation zu haben. Wenn eine selbständig tätige Person Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation hat, übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Maßnahme. In manchen Fällen kann jedoch auch die Rentenversicherung für die Kosten der Maßnahme aufkommen.

Wer ist zuständig für die Bezahlung von Übergangsgeld?

Die Bezahlung von Übergangsgeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen, je nachdem, aus welchem Grund die Übergangsmaßnahme notwendig ist.

Im Fall einer medizinischen Rehabilitation wird das Übergangsgeld von der Krankenkasse gezahlt, wenn die Maßnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig ist. Das Gleiche gilt für eine berufliche Reha, wenn sie von der Rentenversicherung finanziert wird.

Wenn eine berufliche Umschulung notwendig ist, weil der bisherige Beruf aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht mehr ausgeübt werden kann, kann das Übergangsgeld ebenfalls von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung gezahlt werden.

Was ist der Unterschied zwischen beruflichen Rehabilitation und der medizinischen Rehabilitation?

Der Unterschied besteht darin, dass die medizinische Rehabilitation darauf abzielt, die Gesundheit und die körperliche Leistungsfähigkeit einer Person wiederherzustellen oder zu verbessern, während die berufliche Rehabilitation darauf abzielt, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder eine neue berufliche Perspektive zu eröffnen.

Die medizinische Rehabilitation umfasst medizinische und therapeutische Maßnahmen wie z.B. Physiotherapie, Ergotherapie oder psychologische Betreuung, um die körperliche und geistige Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Person zu verbessern. Ziel ist es, die Funktionen des Körpers wiederherzustellen oder zu verbessern, um die Person wieder in die Lage zu versetzen, ihren Beruf auszuüben oder den Alltag bewältigen zu können.

Die berufliche Rehabilitation hingegen umfasst Maßnahmen wie z.B. eine berufliche Umschulung, Praktika oder Beratung, um die Person dabei zu unterstützen, ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder auf eine neue berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Ziel ist es, die Person auf eine Tätigkeit vorzubereiten, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht und die sie trotz eventueller körperlicher oder geistiger Einschränkungen ausüben kann.

Wie wird die Höhe des Übergangsgeld berechnet?

Die Höhe des Übergangsgeldes wird meist aus 80% des letzten Bruttoverdiensts berechnet. Davon werden dann 60–80% als Übergangsgeld bezahlt.

Versicherte Arbeitnehmer

Versicherte Arbeitnehmer mit Kind

Freiwillig Versicherte & Selbstständige

Berechnungsgrundlage

80 % des Regelentgeldes

80 % des Regelentgeldes

Einkommen, das den Beitragszahlungen des Vorjahres zugrunde liegt

Endsumme

68% der Berechtigungsgrundlage

68% der Berechtigungsgrundlage

68% der Berechtigungsgrundlage

Die genaue Höhe des Übergangsgeldes kann jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Art der Maßnahme (medizinische Rehabilitation, berufliche Umschulung oder berufliche Neuorientierung), der Dauer der Maßnahme und dem individuellen Bedarf des Versicherten. Es gibt jedoch eine Höchst- und Mindestgrenze für das Übergangsgeld, die je nach Art der Maßnahme und den Bestimmungen der Krankenkasse oder Rentenversicherung variieren können.

Was sind die Voraussetzungen für Übergangsgeld für Freiberufliche?

Freiberuflich Tätige und freiwillig Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übergangsgeld, wenn sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und eine medizinische oder berufliche Rehabilitation notwendig ist, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder auf eine neue berufliche Tätigkeit vorzubereiten.

Wenn eine Person freiwillig versichert ist, muss sie in der Regel mindestens zwölf Monate Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, um Anspruch auf Übergangsgeld zu haben. Auch hier sind die genauen Voraussetzungen und Bedingungen abhängig von der individuellen Situation und der Art der Maßnahme.

Wann endet der Anspruch auf Übergangsgeld?

Der Anspruch auf Übergangsgeld endet in der Regel mit dem Ende der Maßnahme, für die das Übergangsgeld bewilligt wurde. Die Dauer der Zahlung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Maßnahme, der Dauer der Maßnahme und dem individuellen Bedarf des Versicherten.

Bei einer medizinischen Rehabilitation endet die Zahlung des Übergangsgeldes in der Regel mit der Entlassung aus der Rehabilitationsklinik oder dem Abschluss der ambulanten Rehabilitation. Bei einer beruflichen Umschulung oder beruflichen Neuorientierung endet die Zahlung des Übergangsgeldes in der Regel mit dem Abschluss der Maßnahme, also z.B. dem erfolgreichen Abschluss der Umschulung oder dem Beginn der neuen Tätigkeit.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Anspruch auf Übergangsgeld vorzeitig enden kann, z.B. wenn der Versicherte die Maßnahme vorzeitig abbricht oder seine Arbeitsfähigkeit vorzeitig wiederhergestellt wird.

Ist Übergangsgeld steuerpflichtig?

Ja, Übergangsgeld ist in der Regel steuerpflichtig und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es wird zusammen mit anderen Einkünften, wie z.B. Lohn, Gehalt oder Renten, zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens herangezogen.

Die genaue Höhe der Steuer hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Maßnahme, der Höhe des Übergangsgeldes und der Steuerklasse des Versicherten. Es kann auch Freibeträge oder Steuervergünstigungen geben, die das zu versteuernde Einkommen senken können.

In manchen Fällen können jedoch auch Steuervergünstigungen oder -befreiungen möglich sein, wenn das Übergangsgeld z.B. aufgrund einer Krankheit oder Verletzung gezahlt wird.

Was muss man beim Übergangsgeldrechner beachten?

Ein Übergangsgeldrechner ist ein Online-Tool, mit dem man eine grobe Schätzung der Höhe des zu erwartenden Übergangsgeldes berechnen kann. Beim Verwenden eines solchen Rechners ist es jedoch wichtig, folgende Dinge zu beachten:

  • Der Übergangsgeldrechner gibt nur eine Schätzung: Die tatsächliche Höhe des Übergangsgeldes kann von verschiedenen Faktoren abhängen und kann von der Schätzung des Rechners abweichen.
  • Der Übergangsgeldrechner basiert auf Durchschnittswerten: Der Rechner berücksichtigt in der Regel Durchschnittswerte und kann daher von der individuellen Situation des Versicherten abweichen.
  • Der Übergangsgeldrechner ersetzt keine individuelle Beratung: Bei komplexeren Fällen oder individuellen Fragen zum Thema Übergangsgeld ist es empfehlenswert, sich von einem Experten beraten zu lassen, z.B. von einem Mitarbeiter der zuständigen Krankenkasse oder Rentenversicherung.
  • Der Übergangsgeldrechner benötigt genaue Angaben: Um eine genauere Schätzung der Höhe des Übergangsgeldes zu erhalten, sollte man möglichst genaue Angaben zu den eigenen Einkommensverhältnissen und der Art der Maßnahme machen

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Aktualisiert am 30. Januar 2024