Ratgeber Gehalt

Weihnachtsgeld 2024

Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige und jederzeit widerrufliche Sonderzahlung. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Weihnachtsgeldrechner

Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die von Arbeitgebern an ihre Arbeitnehmer ausgezahlt wird. In der Regel wird das Weihnachtsgeld im Dezember des jeweiligen Jahres ausgezahlt und ist somit eine Art zusätzlicher Bonus. Ob und in welcher Höhe ein Arbeitnehmer Anspruch auf die Sonderzahlung hat, regeln die jeweiligen Arbeitsverträge oder Tarifverträge. In der Regel besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel bei tarifvertraglich geregelten Branchen.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Die Höhe des Weihnachtsgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. So ist es beispielsweise möglich, dass jemand, der länger in einem Betrieb beschäftigt ist, mehr Weihnachtsgeld erhält als jemand, der kürzere Zeit dort beschäftigt ist. Auch die Höhe der Fehlzeiten kann ein Faktor sein, der die Höhe der Sonderzahlung beeinflussen kann.

Viele Unternehmen zahlen ihren Angestellten zusätzlich zu ihrem monatlichen Gehalt ein Weihnachtsgeld aus. Diese Sonderzahlung wird in der Regel als festgesetzter Prozentsatz des monatlichen Einkommens berechnet. Um Anspruch auf das Weihnachtsgeld zu haben, muss in der Regel eine Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten erfüllt sein.

Wann bekommt man das Weihnachtsgeld?

Der Anspruch kann sich ergeben aus dem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, freiwilliger Leistung (Zusage) des Arbeitgebers, Anspruch aus betrieblicher Übung oder dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

In der Regel wird die Sonderzahlung von Arbeitgebern zwischen dem 1. und 15. Dezember ausgezahlt. Jedoch können sich die Auszahlungszeitpunkte je nach Unternehmen unterscheiden. Bei einigen Unternehmen erfolgt die Auszahlung bereits Ende November, damit die Mitarbeiter das Geld für die Weihnachtsvorbereitungen verwenden können. Andere Unternehmen zahlen das Weihnachtsgeld erst im Januar des neuen Jahres aus. Wenn Sie sich unsicher sind, wann Ihr Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auszahlt, sollten Sie dies bei Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung erfragen.

Welche Firmen zahlen keine Sonderzahlung?

Für Arbeitnehmer in Deutschland ist das Weihnachtsgeld eine freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Allerdings zahlen viele Firmen regelmäßig das Geld aus – oft sogar in Form einer Gehaltserhöhung. Dabei gibt es allerdings auch einige Ausnahmen, bei denen Firmen kein Weihnachtsgeld zahlen. Einige Unternehmen zahlen beispielsweise keine Sonderzahlung aus, weil sie ihren Mitarbeitern bereits regelmäßig Bonuszahlungen oder andere Sondervergütungen gewähren. In anderen Fällen entscheiden sich Firmen gegen die Zahlung von Weihnachtsgeld, weil sie finanzielle Schwierigkeiten haben oder weil sie in den vergangenen Jahren Verluste gemacht haben. Auch im öffentlichen Dienst gibt es Unterschiede bei der Zahlung von Sonderzahlungen. So zahlen beispielsweise die meisten Kommunen ihren Angestellten kein Weihnachtsgeld, während Bundesbehörden und Landesbehörden dies in der Regel tun.

Für wen ist die Sonderzahlung gedacht?

Weihnachtsgeld ist in der Regel für alle Angestellten gedacht, unabhängig davon, ob sie Voll- oder Teilzeit arbeiten, fest angestellt sind oder auf Honorarbasis. In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass bestimmte Mitarbeiter von der Zahlung ausgeschlossen werden, zum Beispiel Leiharbeiter oder Auszubildende.

87,2 % der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten im Jahr 2021 Weihnachtsgeld. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) ist der Anteil der Tarifbeschäftigten mit Anspruch auf Weihnachtsgeld in Ostdeutschland mit 88,0 % etwas höher als in Westdeutschland mit 87,0 %. Die durchschnittliche Höhe der Sonderzahlung aller Tarifbeschäftigen liegt im Jahr 2021 in Deutschland bei 2 677 Euro brutto – 1,9 % mehr als 2020 (2 627 Euro). Dabei ist das durchschnittliche Weihnachtsgeld der Tarifbeschäftigten in Westdeutschland (2 695 Euro) um 5,5 % höher als in Ostdeutschland (2 554 Euro).

Muss ich das Weihnachtsgeld versteuern?

Die Antwort ist: ja. Weihnachtsgeld ist Einkommen und unterliegt daher der Einkommensteuer.

Weihnachtsgeld ist ein sonstiger Bezug, der bei der Lohnsteuer aber anders behandelt wird als laufender Arbeitslohn. Die Versteuerung erfolgt nach der Jahrestabelle mit einem besonderen Berechnungsschema. Dabei wird die Lohnsteuer für den maßgebenden Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug und für den maßgebenden Jahresarbeitslohn einschließlich des sonstigen Bezugs ermittelt. Der Differenzbetrag ergibt die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug. Durch die Anwendung der Jahrestabelle wird die steuerliche Progression abgemildert. Der sonstige Bezug wird steuerlich gleichmäßig (1/12 pro Monat) auf das Kalenderjahr verteilt.

Weihnachtsgeld wird in der Sozialversicherung als einmalige Zuwendung behandelt. Wenn der laufende Arbeitslohn und der Einmalbezug zusammen die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen übersteigen, können Besonderheiten auftreten. In diesem Fall führt das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen von laufendem Arbeitslohn und Einmalbezug jedoch nicht automatisch zur Beitragsfreiheit des übersteigenden Teils. Stattdessen gelten die anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenzen.

Wenn Sie eine Sonderzahlung erhalten, denken Sie daran, dass der Staat seinen Anteil daran haben wird. Normalerweise bleibt von dem Geld nur etwas mehr als die Hälfte übrig. Aber es gibt einige Möglichkeiten, wie Sie Ihr Weihnachtsgeld steuerbegünstigt anlegen können. Dazu gehören:

  • pauschalversteuerter Fahrtkostenzuschuss
  • steuerfreier Kindergartenzuschuss
  • Leistungen zur betrieblichen
  • Gesundheitsförderung
  • Betriebliche Altersversorgung

Kann ich die Sonderzahlung ablehnen?

Ja, Sie können das Weihnachtsgeld ablehnen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, die jederzeit widerrufbar ist. Wenn Sie die Sonderzahlung ablehnen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf diese Leistung.

Unter bestimmten, vorher festgelegten Bedingungen können Gratifikationen wie das Weihnachtsgeld auch nachträglich zurückgefordert werden. Es müssen ein bestimmter Zeitraum und bestimmte Voraussetzungen benannt sein. Keine Probleme gibt es, wenn Rückzahlungsklauseln in Tarifverträgen vereinbart worden sind.

Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, können Beträge bis zu 100 Euro nicht zurückgefordert werden – auch dann nicht, wenn die Kündigung am Tag nach der Auszahlung erfolgt.


Aktualisiert am 30. Januar 2024