Ratgeber Steuererklärung

Spenden absetzen 2024

Spenden von der Steuer absetzen

Spenden von der Steuer absetzen

Steuerpflichtige können Spenden absetzen und unterstützen damit einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck. Sie können die Spenden begrenzt bei der Steuererklärung geltend machen. Dabei ist der absetzbare Betrag auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte beschränkt.

Sollten die Spenden über die Grenze hinaus gehen und können somit im aktuellen Veranlagungszeitraum nicht mehr mit berücksichtigt werden, können sie auf die darauf folgenden Veranlagungszeiträume verteilt werden. Es handelt sich dabei dann um einen zeitlich unbegrenzten Spendenvortrag. Gehen die Geldleistungen der Steuerpflichtigen an politische Parteien, vermindert  sich die Steuerschuld, die auf die Aufwendungen für die Spenden anfällt, um die Hälfte.

Begrenzt ist die Steuerbegünstigung dennoch auf 825 Euro bei einzeln veranlagten Personen und auf 1.650 Euro bei zusammen veranlagten Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern. Das gleiche gilt auch, wenn diese an unabhängige Wählervereinigungen gehen. Bei höheren Spenden als die Grenze können die überschüssigen Beiträge erneut bis zur Grenze von 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Aktualisiert am 30. Januar 2024