Ratgeber Steuererklärung

Steuererklärung Frist 2023

Abgabefristen für die Steuererklärung: Alles Wissenswerte zur fristgerechten Einreichung und Vermeidung von Sanktionen

Abgabefristen Steuererklärung

Die Einhaltung der Steuererklärung Frist 2023 ist ein wichtiger Bestandteil der Steuererklärung und des Steuersystems und betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Sie dient dazu, die finanzielle Situation eines Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt offenzulegen und zu ermitteln, ob die im Laufe des Jahres gezahlten Steuern korrekt bemessen wurden. Um eine ordnungsgemäße Abwicklung und gerechte Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber Abgabefristen festgelegt, innerhalb derer die Steuererklärung eingereicht werden muss. Diese Fristen sind entscheidend, um mögliche Sanktionen wie Verspätungszuschläge oder gar steuerstrafrechtliche Folgen zu vermeiden.

Da viele Steuerzahler oftmals erst Ende Februar alle steuerrelevanten Daten und Nachweise erhalten, hat der Fiskus durch das Steuermodernisierungsgesetz erstmals für den Veranlagungszeitraum 2018 die Abgabefristen für Steuererklärungen verlängert. Dabei wird zwischen unberatenen und beratenen Steuerpflichtigen unterschieden. Letztere, die die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, erhalten zwei Monate mehr Zeit als zuvor.

In Deutschland muss die Steuererklärung in der Regel nun bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Abgabefristen für die Steuererklärung bis voraussichtlich zum Steuerjahr 2024 verlängert worden:

Steuerjahr 2021

Steuerjahr 2022

Steuerjahr 2023

Abgabefrist in nicht beratenen Fällen

31. Oktober 2022
(statt 31. Juli 2022)

2. Oktober 2023

(statt 31. Juli 2023)

2. September 2024

(statt 31. Juli 2024)

Abgabefrist in beratenen Fällen

31. August 2023

(statt 28. Februar 2023)

31. Juli 2024
(statt 29. Februar 2024)

2. Juni 2025
(statt 28. Februar 2025)

Verspätungszuschlag

wird fällig ab

1. September 2023

(statt 1. März 2023)

1. August 2024
(statt 1. März 2024)

1. Juni 2025
(statt 1. März 2025)

Erstattungs-/

Verzugszinsen werden fällig ab

1. Oktober 2023

(statt 1. April 2023)

1. September 2024

(statt 1. April 2024)

1. Juli 2025
(statt 1. April 2025)

In Zukunft sind generell Ende Juli bzw. Ende Februar die letzten Abgabetermine. In Schaltjahren oder wenn der letzte Tag auf ein Wochenende fällt, kann sich das Datum verschieben. Weiterhin kann man beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, wenn man die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben kann. In diesem Fall muss man den Antrag auf Fristverlängerung vor Ablauf der ursprünglichen Frist stellen. Die Fristverlängerung kann entweder schriftlich oder elektronisch beim Finanzamt beantragt werden.

Es ist empfehlenswert, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, da man ansonsten bei verspäteter Abgabe mit Verspätungszuschlägen oder sogar mit einem Zwangsgeld rechnen muss.

Wer ist dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

In der Regel sind in Deutschland alle Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten oder bestimmte steuerliche Verhältnisse vorliegen. Hier sind einige Beispiele:
  • Arbeitnehmer: Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie neben ihrem Gehalt weitere Einkünfte haben oder wenn sie steuerlich relevante Ausgaben wie beispielsweise Fortbildungskosten oder Fahrtkosten geltend machen möchten, die den Werbungskosten Pauschbetrag überschreiten.
  • Selbstständige: Selbstständige sind in der Regel dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, unabhängig davon, wie hoch ihre Einkünfte sind. Hierbei gibt es jedoch bestimmte Freibeträge und Pauschalen, die berücksichtigt werden können.
  • Rentner: Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen oder wenn sie steuerlich relevante Ausgaben wie Krankheitskosten oder Spenden geltend machen möchten.

Grundfreibetrag

Ledige

Verheiratete

2019

 9.168 Euro

18.336 Euro

2020

 9.408 Euro

18.816 Euro

2021

 9.744 Euro

19.488 Euro

2022

9.984 Euro

Erhöhung auf 10.347 Euro
(rückwirkend zum 1. Januar 2022)

19.968 Euro

Erhöhung auf 20.694 Euro
(rückwirkend zum 1. Januar 2022)

2023

 10.908 Euro

21.816 Euro

2024

11.604 Euro

23.208 Euro

  • Kapitalanleger: Kapitalanleger, die beispielsweise Aktien, Fonds oder Anleihen besitzen, müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Kapitaleinkünfte den Sparerpauschbetrag übersteigen.

Wer ist nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

Es gibt in Deutschland einige Personengruppen, die nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie keine weiteren Einkünfte haben oder keine steuerlichen Verhältnisse vorliegen, die eine Steuererklärung erforderlich machen. Hier sind einige Beispiele:

  • Arbeitnehmer: Arbeitnehmer, die ausschließlich Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit haben und keine weiteren steuerlichen Verhältnisse vorliegen, sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
  • Rentner: Rentner, die ausschließlich Einkünfte aus ihrer Rente haben und keine weiteren steuerlichen Verhältnisse vorliegen, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben, wenn die Rente unter dem Grundfreibetrag liegt.
  • Geringverdiener: Personen, die nur geringe Einkünfte haben, die unter dem Grundfreibetrag liegen (s. Tabelle), müssen keine Steuererklärung abgeben.
  • Arbeitssuchende: Arbeitslosengeld I und II sind steuerfrei. Wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen, ist in der Regel keine Steuererklärung erforderlich.
  • Studierende: Wenn Studierende keine weiteren Einkünfte haben, ist keine Steuererklärung erforderlich.

Gibt es eine spätere Abgabefrist?

Ja, es ist möglich, eine spätere Abgabefrist für die Steuererklärung zu beantragen. Allerdings gilt eine solche Fristverlängerung nicht automatisch und muss von den zuständigen Finanzbehörden bewilligt werden. In Deutschland können Steuerpflichtige bis zum 31. Juli des Folgejahres eine Fristverlängerung bis zum 31. Oktober beantragen. Dazu genügt ein formloser Antrag beim zuständigen Finanzamt.

Wenn ein Steuerpflichtiger auch nach der Fristverlängerung noch nicht in der Lage ist, die Steuererklärung abzugeben, kann er/sie einen weiteren Antrag auf Fristverlängerung stellen. In der Regel wird eine solche Fristverlängerung nur in Ausnahmefällen gewährt, wenn z.B. unvorhergesehene Ereignisse die Erstellung der Steuererklärung erschweren oder unmöglich machen.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine Fristverlängerung keine Verschiebung des Zahlungstermins für eventuell anfallende Steuern bedeutet. Die zu zahlenden Steuern müssen in der Regel bis zum regulären Fälligkeitstermin gezahlt werden, auch wenn die Steuererklärung später eingereicht wird.

Gibt es Sanktionen wenn man die Abgabefristversäumt?

Ja, wenn man die Abgabefrist für die Steuererklärung versäumt, können Sanktionen drohen. In Deutschland sind diese Sanktionen im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt:

  • Verspätungszuschlag: Wenn man die Steuererklärung nicht fristgerecht abgibt und keine Fristverlängerung beantragt hat, kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden. Der Verspätungszuschlag beträgt in der Regel 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro verspätetem Monat, maximal jedoch 10 Prozent der Steuer.
  • Schätzungsweise Steuerfestsetzung: Wenn man die Steuererklärung nicht abgibt, kann das Finanzamt eine schätzungsweise Steuerfestsetzung vornehmen. Diese Schätzung kann höher ausfallen als die tatsächliche Steuerlast und somit zu Nachzahlungen führen.
  • Zwangsgeld: Wenn man trotz Aufforderung durch das Finanzamt die Steuererklärung nicht abgibt, kann ein Zwangsgeld verhängt werden. Das Zwangsgeldbeträgt in der Regel zwischen 25 und 2.500 Euro.

Was ist die freiwillige Steuererklärung? Wieviel Zeit hat man um sie abzugeben?

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben, um eventuelle Steuervorteile zu nutzen oder um die eigenen steuerlichen Verhältnisse darzulegen. Die freiwillige Steuererklärung wird meist von Arbeitnehmern oder Rentnern abgegeben, die keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung haben. Auch Selbstständige können eine freiwillige Steuererklärung abgeben, um ihre Einkünfte und Ausgaben offiziell zu dokumentieren.

Im Gegensatz zur Pflichtveranlagung gibt es für die freiwillige Steuererklärung keine festen Fristen. Man kann die Steuererklärung jederzeit nach Ablauf des Kalenderjahres abgeben. Allerdings sollte man beachten, dass es auch hier Verjährungsfristen gibt. Wenn man Steuervorteile geltend machen möchte, sollte man die Steuererklärung innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres abgeben.

Steuerjahr

Abgabefrist (Verjährungsfrist)

2019

31.12.2023

2020

31.12.2024

2021

31.12.2025

2022

31.12.2026

Welche professionelle Unterstützung gibt für die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um professionelle Unterstützung bei der rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung zu erhalten. Hier sind einige Optionen:

  • Steuerberater: Ein Steuerberater kann eine wertvolle Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung sein. Ein Steuerberater kann nicht nur bei der Abgabe der Steuererklärung helfen, sondern auch bei der Steuerplanung und -optimierung.
  • Lohnsteuerhilfeverein: Wenn man kein Unternehmen hat und seine Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit bezieht, kann man sich auch an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Diese Organisationen bieten eine professionelle Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung an.
  • Online-Steuerprogramme: Es gibt verschiedene Online-Steuerprogramme, die bei der Erstellung der Steuererklärung helfen. Diese Programme bieten eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit, um die Steuererklärung zu erstellen. Einige Online-Steuerprogramme bieten auch eine Möglichkeit zur Überprüfung der Steuererklärung durch einen Steuerberater.
  • Finanzamt: Das Finanzamt bietet auch eine telefonische oder schriftliche Unterstützung bei Fragen zur Steuererklärung an. Man kann sich an das Finanzamt wenden, um Informationen über Fristen, Formulare oder andere steuerliche Fragen zu erhalten.

Was ist ein Online-Steuerprogramm und wofür dient es?

Ein Steuerprogramm ist eine Software, die dazu dient, die Erstellung der Steuererklärung zu erleichtern. Es handelt sich dabei um eine spezielle Art von Computerprogramm, das bei der Berechnung der Steuerlasthilft und verschiedene Funktionen zur Verfügung stellt, um die Steuererklärung möglichst einfach und schnell auszufüllen. Ein Steuerprogramm bietet in der Regel die Möglichkeit, die relevanten Steuerformulare elektronisch auszufüllen und die Steuerdaten automatisch zu berechnen.

Es gibt verschiedene Arten von Steuerprogrammen, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Selbstständige. Einige Steuerprogramme sind kostenlos, während andere kostenpflichtig sind und erweiterte Funktionen und Dienstleistungen anbieten.

Zu den Funktionen, die ein Steuerprogramm bieten kann, gehören beispielsweise die automatische Übernahme von Daten aus dem Vorjahr, die Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben, die Erstellung von Ausdrucken und Anlagen, die Einreichung der Steuererklärung per ELSTER (elektronische Steuererklärung) und vieles mehr.

Die Verwendung eines Steuerprogramms kann dabei helfen, Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden und Zeit zu sparen, da die Software die notwendigen Berechnungen durchführt und die verschiedenen Formulare und Anlagen automatisch ausfüllt.

Aktualisiert am 30. Januar 2024