Ratgeber Steuererklärung

Doppelte Haushaltsführung 2024

Doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen

Doppelte Haushaltsführung

Haben Steuerpflichtige sowohl in dem Ort ihrer Arbeitsstätte als auch in ihrem eigentlichen Wohnort einen Haushalt, betreiben diese eine doppelte Haushaltsführung. Steuerlich kann es für die Zweitwohnung zu Abzügen kommen, sollte der zweite Haushalt in der Nähe der Arbeitsstätte nur aus beruflichen Gründen vorhanden sein.

Liegt ein solcher beruflicher Grund vor, dann können Steuerpflichtige die Mehraufwendungen für den zweiten Haushalt als Werbungskosten geltend machen. Auch umgekehrt liegt eine steuerlich zu berücksichtigende Haushaltsführung vor. Das bedeutet, dass auch die Eröffnung eines zweiten Haushalts für die privaten Zwecke zur doppelten Haushaltsführung führt. Der Haushalt in der Nähe der Berufsstätte ist dann der ursprüngliche Haushalt. Im Gegensatz zur doppelten Haushaltsführung, können Steuerpflichtige ihre Mehraufwendungen nicht absetzen, wenn sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in einem ständigen Haushaltswechsel leben. In dem Fall würden Reisekosten oder Ähnliches zustande kommen.

Eigener Haushalt

Für eine doppelte Haushaltsführung muss zunächst einmal ein erster eigener Hausstand vorhanden sein. Dies ist beispielsweise in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft der Fall. Des Weiteren sorgt auch eine eingerichtete Wohnung, die den Lebensbedürfnissen der Steuerpflichtigen entspricht, für einen eigenen Hausstand. Dabei ist auch die eigene Bestimmung über die Haushaltsführung und die Beteiligung an den Kosten für den Haushalt, wie Miete oder Lebensmittelkosten, für einen eigenen Haushalt ausschlaggebend. Leben Arbeitnehmer lediglich im Haushalt ihrer Eltern mit, gilt dieser auch bei Beteiligung an den Kosten nicht als ihr eigener Haushalt.

Berücksichtigungsfähige Aufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Jeweils die erste Fahrt zu Beginn des Tätigkeitsstandorts als auch die letzte Fahrt, nachdem diese Tätigkeit beendet ist, können von Arbeitnehmern bei doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten abgesetzt werden. Sollten die Arbeitnehmer diese Fahrten mit ihrem eigenen PKW zurückgelegt haben, können sie pro Kilometer 30 Cent geltend machen.

Auch Heimfahrten können die Arbeitnehmer absetzen. Diese Fahrten sind jedoch auf eine Fahrt pro Woche und dabei ebenfalls auf 30 Cent pro Kilometer begrenzt. Nehmen sie keine Heimfahrten vor, sondern führen stattdessen ein Ferngespräch nach Hause, können Arbeitnehmer bis zu 15 Minuten des Gesprächs absetzen.

Mietkosten und Nebenkosten für die Unterkunft, die sich am Beschäftigungsstandort befindet, können im Inland bis zu 1.000 Euro monatlich im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden. Befindet sich der Beschäftigungsstandort im Ausland, gilt das gleiche für eine angemessene und vergleichbare Zweitwohnung, die eine Größe von 60m2 hat.

Hinsichtlich der Verpflegungskosten können Arbeitnehmer diese für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung absetzen. Über diese drei Monate hinaus, können sie für den An- und Abreisetag 12 Euro und für eine Abwesenheitsdauer von 24 Stunden 24 Euro geltend machen. Bei der Abwesenheitsdauer handelt es sich um Kalendertage, die der Arbeitnehmer nicht bei seinem ersten Haushalt ist, der den Lebensmittelpunkt darstellt. Auch bei Nachweisen von Mehraufwendungen, die über die Pauschalen hinausgehen, werden diese nicht erhöht. Es kommt stattdessen sogar zu Kürzungen der Pauschalen, sollten Dritte im Namen des Arbeitgebers den Arbeitnehmern zusätzliche Mahlzeiten erstatten.

Aktualisiert am 30. Januar 2024