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Krankmeldung 2024

Digitale Krankmeldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Krankmeldung

Die Krankmeldung kann mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber bequem online eingereicht werden.Der “gelbe Schein” für Krankmeldungen von gesetzlich Versicherten wurde damit digitalisiert. Arztpraxen übermitteln dann die Krankheitsbescheinigung unverzüglich elektronisch an die gesetzlichen Krankenversicherungen und der Arbeitgeber kann die Krankmeldung elektronisch bei diesen abrufen. Wenn Sie bisher krankgeschrieben waren, haben Sie in der Arztpraxis für die Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung mit 3 gelben Scheinen erhalten: eine für die gesetzliche Krankenkasse, eine für Ihren Arbeitgeber und eine für sich selbst als Versicherter.

Seit 2023 werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vollständig elektronisch, d.h. als eAU, abgewickelt. Sobald ein Arbeitgeber eine ärztliche Krankschreibung erhält, ruft er die Krankmeldung bei der Krankenkasse elektronisch ab. Gesetzlich versicherte Personen müssen die Krankmeldung keineswegs an ihre Krankenkasse oder ihren Arbeitgeber weiterleiten.

Die eAU soll eine Entlastung für Arbeitnehmer und die gesetzlichen Krankenkassen bedeuten. Dank der eAU wird die Arbeitsunfähigkeit zukünftig lückenlos bei der Krankenkasse dokumentiert, was für die Erstattung von Krankengeld von entscheidender Bedeutung ist.

Krankmeldung online übermitteln

Seit 2023 wird es für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben sein, die digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) abzurufen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürchtet jedoch, dass nicht alle Unternehmen bis dahin technisch und organisatorisch in der Lage sein werden, dies umzusetzen. Praxen sollten daher für sich selbst entscheiden, ob sie ab Januar 2023 immer noch die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausdrucken möchten, um spätere Anfragen der Patienten nach einer Papierbescheinigung zu verhindern.

Es ist möglich, die Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit bei den Krankenkassen abzurufen, laut Mitteilung der KBV kommen mehr als 80 Prozent der AU-Bescheinigungen jetzt elektronisch bei den Kassen an. Die meisten Arztpraxen nutzen bereits die elektronische Krankmeldung.

Sollten technische Probleme bei der digitalen Übermittlung auftreten, wird das Ersatzverfahren mit dem Papierausdruck verwendet. Gesetzlich Versicherte schicken dann den Ersatzausdruck an ihre Krankenkasse, wobei die Daten dank eines aufgedruckten Barcodes einfach digitalisiert und anschließend den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden können.

Für wen ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gültig?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gilt ausschließlich für gesetzlich Krankenversicherte. Personen, die eine private Krankenversicherung besitzen oder Beihilfe erhalten, behalten ihre Krankmeldungen weiterhin auf Papierform und müssen sie an den Arbeitgeber und die private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle senden. Ebenso ist keine Nutzung der eAU für Minijobber im Privathaushalt vorgesehen. Sämtliche Krankmeldungen von Arbeitnehmer für ihre Kinder sollen nach wie vor in Papierform erfolgen.

Derzeit erhalten Patienten, wenn sie von ihrem Arzt krankgeschrieben werden, nur einen Papierausdruck. In Zukunft soll es möglich sein, dass Patienten ihre Krankmeldung auch in ihre elektronische Patientenakte einspeichern lassen können.  Seit 2023 entfällt die Pflicht, eine Krankmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse oder dem Arbeitgeber einzureichen.

Die Arztpraxis leitet den Namen der Versicherten, den Zeitraum der Krankmeldung, ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt, sowie Hinweise auf einen möglichen Arbeitsunfall an die gesetzliche Krankenkasse weiter. Krankenhäuser nehmen ebenfalls an diesem Verfahren teil.

So informieren Sie den Arbeitgeber

Wenn Sie krank sind, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber so schnell wie möglich mitteilen, dass Sie aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit kommen können.  Arbeitnehmer haben entsprechend § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes spätestens ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit die Pflicht, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Allerdings kann der Arbeitgeber auch schon am ersten Tag ein Attest einfordern.

Selbst wenn Arbeitnehmer die eAU in Anspruch nehmen, haben sie nach wie vor die Verpflichtung, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen und, falls nötig, medizinisch bestätigen zu lassen. Sie müssen daher rechtzeitig über die von Ihrem Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit informieren. Wenn Sie ärztlich krankgeschrieben sind, ruft Ihr Arbeitgeber dann die Krankmeldung bei Ihrer Krankenkasse elektronisch ab.

Die Krankenkasse informiert den Arbeitgeber

  • den Namen der versicherten Person
  • den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung

Arbeitgeber erhalten keine Informationen darüber, welcher Arzt einen Krankenschein ausgestellt hat und welche Diagnosen gestellt wurden. Die Daten sind gewöhnlich erst ab dem Tag danach, an dem sie eingereicht wurden, zugänglich. Sie werden über gesicherte Kommunikationssysteme der gesetzlichen Krankenversicherungen, an die Arbeitgeber weitergeleitet. Auch technische Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Abruf bei der Krankenkasse erfolgen kann.

Die Datensicherheit ist wichtig

Die Weiterleitung der Daten erfolgt mithilfe des höchst geschützten Telematik-Netzwerks. Die Informationen sind von dem Moment des Verlassens der Arztpraxis bis zum Eintreffen bei der Krankenversicherung verschlüsselt übermittelt.

Wenn ein Arbeitgeber bei der Krankenkasse nach Informationen über eine Person fragt, prüft die Krankenkasse zunächst, ob der Arbeitgeber das Recht hat, diese Informationen anzufordern. Dazu gehört es zu prüfen, ob die betreffende Person zum Zeitpunkt der Anfrage tatsächlich versichert und/oder Angestellte des Arbeitgebers ist.

Es werden sowohl die Kontaktdaten als auch die Versicherungsdaten des Patienten automatisch abgeglichen, bevor diese an die Krankenkasse weitergeleitet werden.

Das passiert bei Störung des Internets

Die Informationen werden von der Praxis-Software archiviert und die Übermittlung der Krankmeldung wird ausgeführt, sobald dies wieder möglich ist. Sollte es zu einem länger andauernden Ausfall kommen, wird die Arztpraxis Ersatzbescheinigungen für die Krankenkasse und den Arbeitgeber ausdrucken und Sie müssen diese dann selbst einreichen.

Aktualisiert am 30. Januar 2024