Rechner

Steuerrechner 2024

Steuerrechner – Berechnung der Einkommensteuer

Steuerrechner

Interaktive Steuerrechner sind ein gutes Hilfsmittel, wenn ermittelt werden soll, welches Nettoentgelt vom Bruttoentgelt am Ende noch übrig bleibt. Allerdings berücksichtigt der EinkommenSteuerrechner immer nur die Steuer. Die zusätzlich vom Bruttoentgelt noch abgezogenen Beiträge zur Sozialversicherung fließen in die Berechnung nicht mit ein.

Außerdem kann mit einem Steuerrechner ermittelt werden, welche Nachzahlung oder Erstattung bei der Abgabe der jährlich fälligen Einkommenssteuererklärung fällig wird. Die Steuerberechnung bietet außerdem die Möglichkeit, zu ermitteln, welche Kombination der Steuerklassen bei Ehegatten die meisten Vorteile bringt.

Grundfreibetrag im Steuerrechner

Grundfreibetrag

Ledige

Verheiratete

2019

 9.168 Euro

18.336 Euro

2020

 9.408 Euro

18.816 Euro

2021

 9.744 Euro

19.488 Euro

2022

9.984 Euro

Erhöhung auf 10.347 Euro
(rückwirkend zum 1. Januar 2022)

19.968 Euro

Erhöhung auf 20.694 Euro
(rückwirkend zum 1. Januar 2022)

2023

 10.908 Euro

21.816 Euro

2024

11.604 Euro

23.208 Euro

Welche Angaben benötigt ein Steuerrechner

Im deutschen Steuerrecht werden verschiedene Grundfreibeträge berücksichtigt. Sie ergeben sich aus den unterschiedlichen Steuerklassen. In den Lohnsteuerklassen V und VI werden beispielsweise keine Grundfreibeträge berücksichtigt. In den Steuerklassen I, II und IV wird jeweils ein Grundfreibetrag bei der Steuerermittlung abgesetzt. In der Lohnsteuerklasse III zieht der Einkommensteuerrechner die Grundfreibeträge beider Ehegatten ab. Bei der Steuerberechnung in der Lohnsteuerklasse II zieht der Steuerrechner noch dazu den Alleinerziehendenentlastungsbetrag ab. Deshalb benötigt ein interaktiver Rechner immer die Angabe der persönlichen Steuerklasse.


Warum muss man dem Steuerrechner die Kinder angeben

Bei der Steuerberechnung werden Kinderfreibeträge angesetzt, die der Rechner nur dann korrekt berücksichtigen kann, wenn bekannt ist, wie viele Kinder ein Steuerpflichtiger hat. In den Lohnsteuerklassen I, II und III setzt der Steuerrechner jeweils die vollen Kinderfreibeträge an. In der Steuerklasse IV berücksichtigt der Einkommensteuerrechner jeweils den hälftigen Freibetrag pro Kind. In die Steuerlastermittlung in den Steuerklassen V und VI fließen keine Kinderfreibeträge mit ein. Auch den Arbeitnehmerpauschbetrag sowie den Sonderausgabenpauschbetrag berücksichtigt der Rechner in der Lohnsteuerklasse VI nicht. Der Einkommensteuerrechner führt dabei einen Vergleich durch, ob die Nutzung der Kinderfreibeträge oder die Auszahlung von Kindergeld für die Steuerpflichtigen lohnenswerter ist.

Jahr

Kinder­frei­betrag

getrennte Eltern / Verheiratete Eltern

Betreuungs­frei­betrag

getrennte Eltern / Verheiratete Eltern

Gesamt

getrennte Eltern / Verheiratete Eltern

2019

2.490 Euro / 4.980 Euro

1.320 Euro/ 2.640 Euro

 3.810 Euro / 7.620 Euro

2020

2.586 Euro / 5.172 Euro

1.320 Euro/ 2.640 Euro

3.906 Euro / 7.812 Euro

2021

2.730 Euro / 5.460 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.194 Euro / 8.388 Euro

2022

2.810 Euro / 5.620 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.274 Euro / 8.548 Euro

2023

3.012 Euro / 6.024 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.476 Euro / 8.952 Euro

2024

3.192 Euro / 6.384 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.656 Euro / 9.312 Euro

Was muss ein Einkommensteuerrechner noch wissen

Die Frage nach der Kirchenzugehörigkeit dient nicht der Datensammlung, sondern ist der Tatsache geschuldet, dass der Steuerrechner auch die fällige Kirchensteuer mit beachten muss. Auch hier wird bei der Steuerberechnung die Höhe des erzielten Einkommens zugrunde gelegt. Die Frage nach Angehörigen mit einer festgestellten Schwerbehinderung ist bei der Arbeit mit dem EinkommenSteuerrechner unerlässlich. Das deutsche Steuerrecht kennt dafür spezielle Freibeträge, die bei der Steuerberechnung mit berücksichtigt werden müssen. Da sich die Höhe der Freibeträge nach dem Grad der Behinderung richtet, benötigt der Steuerrechner auch diese Angabe. Behindertenfreibeträge wirken sich bereits ab einer 25-prozentigen Behinderung bei der Einkommensteuer aus.

Weitere bei der Steuerberechnung zu berücksichtigende Besonderheiten

Dass der EinkommenSteuerrechner einige weitere Daten zum Status abfragt, ist beispielsweise dem Versorgungsfreibetrag nach Paragraf 19 EStG geschuldet. Er wirkt sich bei Rentenempfängern, Beamten und bei Hinterbliebenenbezügen aus. Hinzu kommt der Altersentlastungsbetrag nach Paragraf 24 EStG. Für volljährige Kinder kann eventuell ein Ausbildungsfreibetrag in Anspruch genommen werden. In welcher Form er berücksichtigt wird, hängt direkt von den gewählten Steuerklassen der Eltern ab. Für Sachbezüge kann bei Arbeitnehmern darüber hinaus noch ein Rabattfreibetrag angesetzt werden.

Fazit: Beim Umgang mit einem interaktiven Steuerrechner sind detaillierte Angaben notwendig, um eine korrekte Steuerberechnung durchführen zu können. Die ausgewiesene Steuerlast ist unverbindlich. Die tatsächliche Berechnung durch das zuständige Finanzamt kann durch Besonderheiten in den Verhältnissen der Steuerpflichtigen davon abweichen. Deshalb sollten die von einem Rechner ausgewiesenen Ergebnisse immer nur als Orientierungshilfe genutzt werden.

Steuererstattung-Rechner

Aktualisiert am 30. Januar 2024