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Einkommensteuerrechner 2024

Einkommenssteuer: Grundlagen, Steuersatz, Freibeträge und Abzüge, befreite Einkommensarten

Einkommensteuerrechner

Ein Einkommensteuerrechner hilft Ihnen dabei, Ihre Einkommenssteuerbelastung zu berechnen und herauszufinden, wie viel Steuern sie voraussichtlich an das Finanzamt zahlen müssen.

Die Einkommenssteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie ist eine der wichtigsten Steuerarten in den meisten Ländern und stellt eine wichtige Einnahmequelle für den Staat dar.

Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus der Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben des Steuerpflichtigen. Die Einnahmen können aus verschiedenen Quellen stammen, wie beispielsweise aus Arbeitseinkommen, Kapitaleinkommen oder Vermietungseinkommen. Die Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind, umfassen beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Die Höhe der Einkommenssteuer richtet sich nach dem Steuertarif, der in einem progressiven System gestaltet ist, d.h. je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher ist auch der Steuersatz. Die konkrete Höhe der Einkommenssteuer hängt also von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab.

In vielen Ländern gibt es auch Freibeträge und Abzüge, die dazu dienen, das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren und damit die Steuerlast zu senken. Es gibt auch bestimmte Einkommensarten, die von der Einkommenssteuer befreit sind, wie beispielsweise bestimmte Sozialleistungen oder Kinder- und Elterngeld.


Für welche Arbeitsverhältnisse fällt keine Einkommenssteuer an?

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverhältnissen, bei denen keine Einkommenssteuer anfällt. Hier sind einige Beispiele:

  • Minijobs: Bei Minijobs handelt es sich um geringfügig entlohnte Beschäftigungen, bei denen das monatliche Bruttoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer von der Einkommenssteuer befreit.
  • Ausbildungsverhältnisse: Auszubildende, die sich in einer dualen Ausbildung befinden, müssen in der Regel keine Einkommenssteuer zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten: Wenn eine Tätigkeit ehrenamtlich und ohne Bezahlung ausgeübt wird, muss der Arbeitnehmer keine Einkommenssteuer zahlen.
  • Freiberufliche Tätigkeiten: Selbstständige, die freiberufliche Tätigkeiten ausüben, müssen in der Regel Einkommenssteuer zahlen. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Regelungen, die je nach individueller Situation eine Steuerbefreiung ermöglichen können.
  • Studentenjobs: Studenten, die neben dem Studium einer Beschäftigung nachgehen, müssen in der Regel keine Einkommenssteuer zahlen, solange ihr Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt.

Wann bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

Die Steuererklärungspflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe der Einkünfte und der Art der Einkünfte. Hier sind einige mögliche Gründe, aus denen man verpflichtet sein könnte, eine Steuererklärung abzugeben:

  • Höhe der Einkünfte: Wenn man Einkünfte hatte, die über dem Grundfreibetrag liegen, ist man verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
  • Verschiedene Einkommensquellen: Wenn man Einkünfte aus verschiedenen Quellen hatte, z.B. aus mehreren Jobs, ausländischen Einkünften oder aus Vermietung und Verpachtung, muss man in der Regel eine Steuererklärung abgeben.
  • Sonderausgaben: Wenn man bestimmte Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatte, die steuerlich absetzbar sind, z.B. Spenden, Krankheitskosten oder Unterhaltszahlungen, kann es sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben, um diese Ausgaben geltend zu machen.
  • Freiwillige Abgabe: Auch wenn man nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann es sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen, um möglicherweise zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten oder um steuerliche Vorteile geltend zu machen.

Welche Befreiung von der Einkommenssteuer gibt es?

Die Einkommenssteuerbefreiungen sind ähnlich wie in den Vorjahren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige Freibeträge und Zahlungen, die von der Einkommenssteuer befreit sein können:

  • Grundfreibetrag: Bis zu diesem Betrag muss kein Einkommenssteuer gezahlt werden.

Grundfreibetrag

Ledige

Verheiratete

2019

 9.168 Euro

18.336 Euro

2020

 9.408 Euro

18.816 Euro

2021

 9.744 Euro

19.488 Euro

2022

9.984 Euro

Erhöhung auf 10.347 Euro
(rückwirkend zum 1. Januar 2022)

19.968 Euro

Erhöhung auf 20.694 Euro
(rückwirkend zum 1. Januar 2022)

2023

 10.908 Euro

21.816 Euro

2024

11.604 Euro

23.208 Euro

  • Arbeitslosengeld: Das Arbeitslosengeld ist einkommenssteuerfrei.
  • Sozialleistungen: Verschiedene Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld, Kindergeld, Bafög oder Elterngeld sind einkommenssteuerfrei.
  • Renten: Renten sind teilweise einkommenssteuerfrei, abhängig davon, in welchem Jahr der Rentenbeginn war und welcher Anteil der Rente bereits versteuert wurde.
  • Behindertenpauschbetrag: Menschen mit Behinderung können einen Behindertenpauschbetrag geltend machen, der einkommenssteuerfrei ist.

Wer muss Einkommenssteuer zahlen?

Grundsätzlich müssen alle Personen, die Einkünfte erzielen, Einkommenssteuer zahlen, wenn diese Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Hier sind einige Beispiele von Personengruppen, die Einkommenssteuer zahlen müssen:

  • Arbeitnehmer: Arbeitnehmer müssen Einkommenssteuer zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Dies gilt auch für Personen, die mehrere Jobs haben und damit insgesamt über dem Grundfreibetrag verdienen.
  • Selbstständige: Selbstständige müssen Einkommenssteuer zahlen, wenn ihr Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit den Grundfreibetrag übersteigt.
  • Vermieter: Vermieter müssen Einkommenssteuer zahlen, wenn sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen und diese Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten.
  • Kapitalanleger: Kapitalanleger müssen Einkommenssteuer zahlen, wenn sie Einkünfte aus Kapitalvermögen haben, z.B. aus Zinsen, Dividenden oder Wertpapierverkäufen, und diese Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.
  • Freiberufler: Freiberufler müssen Einkommenssteuer zahlen, wenn sie als selbstständige Tätige freiberuflich arbeiten und ihre Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten.

Was sind Minijobs und was sind die Vorteile davon?

“Minijobs” sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das monatliche Entgelt des Arbeitnehmers nicht höher als eine bestimmte Verdienstgrenze ausfällt. Solche Beschäftigungsverhältnisse sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv, da sie mit bestimmten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen verbunden sind.

Beschäftigungsform

Verdienstgrenze 2024

Minijob

bis 538 EUR/ Monat

Midijob

538,01 - 2.000 EUR/ Monat

Einige der Vorteile für Arbeitnehmer sind:

  • Geringere Belastung durch Sozialabgaben: In der Regel sind Minijobs sozialversicherungsfrei, d.h. es müssen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Dadurch bleibt mehr Nettoeinkommen übrig.
  • Flexibilität: Minijobs bieten in der Regel eine flexible Arbeitszeitgestaltung und können auch als Nebentätigkeit ausgeübt werden.
  • Keine Steuererklärungspflicht: Bei einem Minijob fällt für Arbeitnehmer in der Regel keine Steuererklärungspflicht an, sofern keine weiteren Einkünfte vorhanden sind.

Einige der Vorteile für Arbeitgeber sind:

  • Geringere Lohnnebenkosten: Bei einem Minijob fallen für Arbeitgeber in der Regel geringere Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
  • Einfache Abwicklung: Die Abwicklung von Minijobs ist in der Regel einfach und unbürokratisch, da keine umfangreiche Lohnabrechnung notwendig ist.

Es ist jedoch zu beachten, dass auch bei Minijobs bestimmte Regelungen zu beachten sind, wie z.B. die Abführung von Lohnsteuer oder die Berücksichtigung von steuerlichen Freibeträgen.

Bis wann muss man Einkommenssteuererklärung abgeben?

In Deutschland muss die Einkommenssteuererklärung von abgabepflichtigen Personen in der Regel innerhalb folgender Frist abgegeben werden:

Steuerjahr 2021

Steuerjahr 2022

Steuerjahr 2023

Abgabefrist in nicht beratenen Fällen

31. Oktober 2022
(statt 31. Juli 2022)

2. Oktober 2023

(statt 31. Juli 2023)

2. September 2024

(statt 31. Juli 2024)

Abgabefrist in beratenen Fällen

31. August 2023

(statt 28. Februar 2023)

31. Juli 2024
(statt 29. Februar 2024)

2. Juni 2025
(statt 28. Februar 2025)

Verspätungszuschlag

wird fällig ab

1. September 2023

(statt 1. März 2023)

1. August 2024
(statt 1. März 2024)

1. Juni 2025
(statt 1. März 2025)

Erstattungs-/

Verzugszinsen werden fällig ab

1. Oktober 2023

(statt 1. April 2023)

1. September 2024

(statt 1. April 2024)

1. Juli 2025
(statt 1. April 2025)

Für Personen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, gilt die folgende Frist:

Steuerjahr

Abgabefrist (Verjährungsfrist)

2019

31.12.2023

2020

31.12.2024

2021

31.12.2025

2022

31.12.2026

Es ist jedoch empfehlenswert, die Steuererklärung so früh wie möglich einzureichen, um möglicherweise zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten oder um mögliche Steuernachzahlungen frühzeitig zu vermeiden. Es ist auch zu beachten, dass bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung Säumniszuschläge oder Verspätungszuschläge fällig werden können.

Kann man eine Fristverlängerung beantragen bei der Einkommenssteuererklärung?

Ja, es ist möglich, eine Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung zu beantragen, falls man die Steuererklärung nicht rechtzeitig fertigstellen kann. Die Fristverlängerung muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden und sollte begründet werden. In der Regel gewährt das Finanzamt eine Fristverlängerung von maximal sechs Monaten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung Säumniszuschläge oder Verspätungszuschläge fällig werden können. Daher empfiehlt es sich, eine Fristverlängerung nur dann zu beantragen, wenn es wirklich notwendig ist, und die Steuererklärung so bald wie möglich fertigzustellen.

Wie funktioniert die Abgabe der Einkommenssteuer eines Verstorbenen?

Die Abgabe der Einkommenssteuererklärung eines Verstorbenen ist ein komplexes Thema und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige grundlegende Informationen:

  • Erbengemeinschaft: Wenn der Verstorbene Teil einer Erbengemeinschaft war, müssen die Erben die Einkommenssteuererklärung gemeinsam abgeben. Dabei müssen sie das Einkommen des Verstorbenen bis zum Todeszeitpunkt sowie das Einkommen der Erben angeben.
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch: Wenn ein Erbe einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend macht, muss er seine Einkünfte aus diesem Anspruch in seiner eigenen Steuererklärung angeben.
  • Sonderregelungen: Es gibt einige Sonderregelungen bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung eines Verstorbenen, z.B. bei einer rückwirkenden Aufhebung einer Rentenversicherung oder einer Witwen- oder Waisenrente.
  • In der Regel wird die Einkommenssteuererklärung eines Verstorbenen von den Erben oder einem Steuerberater erstellt. Dabei müssen alle Einkünfte des Verstorbenen bis zum Todeszeitpunkt angegeben werden, z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Kapitalvermögen.

Welche Erhebungsformen der Einkommenssteuer gibt es?

In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei Erhebungsformen der Einkommenssteuer:

  1. Lohnsteuer: Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommenssteuer, die von Arbeitgebern direkt vom Arbeitslohn der Arbeitnehmer einbehalten wird. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmers sowie nach der Anzahl der Kinderfreibeträge, die der Arbeitnehmer geltend machen kann.
  2. Einkommensteuervorauszahlungen: Selbstständige und Freiberufler müssen vierteljährlich Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Dabei schätzt der Steuerpflichtige das zu erwartende Einkommen und zahlt entsprechend Vorauszahlungen an das Finanzamt. Die endgültige Einkommenssteuer wird dann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung berechnet und mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen verrechnet. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit der vierteljährlichen Umsatzsteuervorauszahlungen für Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind.

Sind Einkommenssteuer und Lohnsteuer das gleiche?

Nein, Einkommenssteuer und Lohnsteuer sind nicht dasselbe, obwohl sie oft in einem Zusammenhang verwendet werden.

Die Einkommenssteuer ist eine Steuer auf das gesamte Einkommen einer Person im Kalenderjahr. Dabei werden alle Einkunftsarten berücksichtigt, wie z.B. Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Die Einkommenssteuer wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung berechnet und fällt in der Regel einmal jährlich an.

Die Lohnsteuer hingegen ist eine Form der Einkommenssteuer, die von Arbeitgebern direkt vom Arbeitslohn der Arbeitnehmer einbehalten wird. Dabei wird die Höhe der Lohnsteuer anhand des Einkommens des Arbeitnehmers sowie der Anzahl der Kinderfreibeträge und anderer steuerlicher Abzugsbeträge berechnet. Die Lohnsteuer wird monatlich direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt und muss vom Arbeitnehmer nicht gesondert erklärt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Lohnsteuer nur einen Teil der Einkommenssteuer ausmacht und dass die endgültige Einkommenssteuer im Rahmen der Einkommenssteuererklärung berechnet wird. Dabei können auch weitere Faktoren wie z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Steuervergünstigungen berücksichtigt werden.

Wann lohnt es sich einen Steuerberater zu befragen?

Es kann sich lohnen, einen Steuerberater zu befragen, wenn man individuelle steuerliche Fragen hat oder unsicher ist, wie man bestimmte steuerliche Angelegenheiten am besten angehen sollte. Im Allgemeinen ist ein Steuerberater insbesondere dann sinnvoll, wenn es um komplexe steuerliche Sachverhalte geht, die individuelle steuerliche Planung oder Beratung erfordern. Einige Beispiele, wann es sich lohnen kann, einen Steuerberater zu befragen, sind:

  • Bei der Gründung eines Unternehmens oder einer Selbstständigkeit
  • Bei der Erstellung einer Steuererklärung, insbesondere bei komplexeren Sachverhalten
  • Bei der Planung von größeren Anschaffungen oder Investitionen, z.B. bei Immobilien oder Wertpapieren
  • Bei Erbschaften oder Schenkungen
  • Bei der Beantragung von steuerlichen Vergünstigungen oder Förderungen
  • Bei steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsbeziehungen oder Wohnsitzwechseln

Es ist jedoch auch wichtig zu beachten, dass die Beauftragung eines Steuerberaters in der Regel mit Kosten verbunden ist. Es empfiehlt sich daher, vorab zu prüfen, ob sich die Inanspruchnahme eines Steuerberaters lohnt und welche Kosten damit verbunden sind. In einigen Fällen können auch kostenlose Beratungsangebote, wie z.B. bei der örtlichen Steuerberatung oder beim Finanzamt, hilfreich sein.

Wie verteilt sich die Steuerlast in Deutschland?

Die genaue Verteilung der Steuerlast in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe des Einkommens, dem Familienstand, der Anzahl der Kinder sowie den steuerlichen Abzugsbeträgen und Vergünstigungen.

Generell tragen in Deutschland diejenigen, die ein höheres Einkommen haben, auch einen größeren Anteil an der Steuerlast. Die genaue Verteilung lässt sich anhand der Steuertabellen ermitteln, die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht werden.

Ein grober Überblick über die Steuerlastverteilung in Deutschland zeigt, dass beispielsweise ledige Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro im Jahr eine durchschnittliche Steuerbelastung von etwa 2.500 Euro haben. Verheiratete Arbeitnehmer, die gemeinsam veranlagt werden und ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro haben, müssen im Durchschnitt etwa 5.000 Euro Einkommenssteuer zahlen.

Wie hoch sind die Einnahmen durch die Einkommenssteuer im Vergleich zu den restlichen Steuern in Deutschland?

Die genaue Einnahme der Einkommenssteuer im Vergleich zu den restlichen Steuern in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht exakt vorhergesagt werden. Allerdings lässt sich sagen, dass die Einkommenssteuer eine der wichtigsten Steuereinnahmequellen des deutschen Staates ist.

Im Jahr 2021 betrug das Aufkommen der Einkommenssteuer in Deutschland rund 294 Milliarden Euro und machte damit etwa 24 % des gesamten Steueraufkommens aus. Damit lag die Einkommenssteuer nach der Umsatzsteuer an zweiter Stelle der wichtigsten Steuereinnahmequellen.

Es ist anzunehmen, dass sich das Verhältnis der Einnahmen der Einkommenssteuer im Vergleich zu den restlichen Steuern in Deutschland in den Folgejahren in ähnlicher Weise gestalten wird. Allerdings können sich im Laufe der Zeit Änderungen ergeben, die die Steuereinnahmen beeinflussen können.

 

Aktualisiert am 30. Januar 2024