Ratgeber Gehalt

Lohnsteuerermäßigung 2024

Lohnsteuerermäßigung – Fristen und Berechnung

Lohnsteuerermäßigung

Unter der Lohnsteuerermäßigung versteht man Freibeträge, die ein Arbeitnehmer auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lässt, um die monatlich fällige Einkommensteuer zu reduzieren. Eine Lohnsteuerermäßigung kann während des gesamten Jahres beantragt werden. Der späteste mögliche Termin für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist jedoch der 30. November. Je nachdem, in welchem Monat sie beantragt wird, werden die Freibeträge auf die restlichen verfügbaren Kalendermonate verteilt.

Zu den Freibeträgen, die eine Lohnsteuerermäßigung auslösen, gehören unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Hier sind allerdings Einschränkungen wie bereits integrierte Pauschbeträge zu berücksichtigen beziehungsweise es werden nur bestimmte außergewöhnliche Belastungen für eine Lohnsteuerermäßigung akzeptiert.

Ohne Einschränkungen können Behindertenpauschbeträge, Verlustvorträge, Steuervergünstigungen für Wohnungen, Baudenkmäler und Gebäude in Sanierungsgebieten, negative Gewinneinkünfte, Kinderfreibeträge (nur für Kinder, für die kein Kindergeldanspruch besteht) oder Hinzurechnungsbeträge für weitere Dienstverhältnisse als Lohnsteuerermäßigung beantragt werden.

Fristen

Beispiel: Ein Arbeitnehmer lässt sich eine Lohnsteuermäßigung 2020 im Monat Januar eintragen. Die Ermäßigung, die durch diesen Antrag zustande kommt, wird auf elf Monate (Februar bis Dezember) verteilt. Beantragt der Arbeitnehmer seine Ermäßigung erst im November, erhält er die gesamte jährliche Lohnsteuerermäßigung für den Monat Dezember angerechnet. Das kann besonders dann sinnvoll sein, wenn im Dezember zum Beispiel Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld erfolgen. Die zusätzliche steuerliche Belastung wird so durch die Lohnsteuerermäßigung entsprechend reduziert.

Lohnsteuerermäßigung Antrag

Damit die Lohnsteuerermäßigung berücksichtigt werden kann, ist ein formeller Antrag bei der zuständigen Gemeinde notwendig. Diese ermittelt auch die Aufteilung in Monatsfreibeträge und, falls erforderlich, in Freibeträge für Wochen oder einzelne Tage. Für die Antragstellung sind auf jeden Fall die für das entsprechende Jahr gültigen amtlichen Vordrucke zu verwenden.

Mithilfe der Lohnsteuerermäßigung kann ein Arbeitnehmer sein monatliches Nettoeinkommen erhöhen, weil sich das zu versteuernde Einkommen dadurch vermindert. Auf jeden Fall sollte aber berücksichtigt werden, dass am Ende eines jedes Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist. Hier muss der Nachweis geführt werden, dass tatsächlich ein Anspruch auf die Lohnsteuerermäßigung  bestand. Sollte das nicht der Fall sein, muss mit erheblichen Rückzahlungen an das Finanzamt gerechnet werden.

Neben Behindertenpauschbeträgen sind es überwiegend Werbungskosten für die Fahrten zur Arbeitsstelle, die Arbeitnehmer als Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Wer Kirchensteuer bezahlt, und zwar mehr als 36 Euro pro Monat, kann diese ebenfalls als Sonderausgabe bei der Berechnung des Freibetrages einfließen lassen.

Berechnung

Ein Beispiel für die Berechnung des Freibetrages für Fahrten zur Arbeit einschließlich der Sonderausgaben für die Kirchensteuer soll verdeutlichen, wie sich die Lohnsteuerermäßigung  bemerkbar machen kann.

Ein Arbeitnehmer fährt an 220 Arbeitstagen eine einfache Strecke zur Arbeitsstelle über eine Entfernung von 20 Kilometern und zahlt 1.200 Euro Kirchensteuer. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung wird im Juli gestellt.

Berechnung:

220 Arbeitstage x 20 Kilometer x 0,30 Euro entspricht einer Belastung von 1.320 Euro
Hiervon abzuziehen ist der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro
Die Sonderausgaben für die Kirchensteuer betragen 1.200 Euro
Hiervon abzuziehen ist der Pauschbetrag für Sonderausgaben von 36 Euro

Saldiert man diese Beträge, verbleibt ein Freibetrag von 1.484 Euro jährlich. Da der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung  im Juli erfolgte, wird der Freibetrag auf die verbleibenden fünf Kalendermonate von August bis Dezember aufgeteilt und löst eine Lohnsteuerermäßigung  von monatlich 296,80 Euro aus.

Aktualisiert am 30. Januar 2024