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Urlaubsanspruchsrechner 2024

Alles Wichtige zum Urlaubsanspruch: Gesetzliche Regelungen, Übertragung, Antragsverfahren und Auswirkungen von Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit

Urlaubsanspruch Rechner
Mit diesem Urlaubsanspruchsrechner können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Höhe ihres Urlaubsanspruchs individuell berechnen und verschiedene Szenarien durchspielen.
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Der Urlaubsanspruch ist ein rechtlicher Anspruch auf bezahlten Freizeiturlaub, den  Arbeitnehmer in vielen Ländern haben. Der Umfang des Urlaubsanspruchs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag, dem Arbeitsgesetz oder dem Betriebsvereinbarung.
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Wie sehen die gesetzlichen Urlaubsregelungen aus?

Der Anspruch auf Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und beträgt mindestens:

Anzahl Arbeitstage/ Woche

Gesetzlicher Urlaubsanspruch 

Anzahl der Urlaubstage/ Jahr

6 Tage

4 Wochen

24 Tage

5 Tage

4 Wochen

20 Tage

4 Tage

4 Wochen

16 Tage

3 Tage

4 Wochen

12 Tage

2 Tage

4 Wochen

8 Tage

1 Tage

4 Wochen

4 Tage

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Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags (Vollzeit, Teilzeit, befristet oder unbefristet). Der Anspruch auf Urlaub entsteht bereits nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung im Betrieb und ist unabhängig von der Arbeitsleistung oder dem Arbeitsort. Während des Urlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts, also des regulären Gehalts oder Lohns.
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Unterscheidet das Bundesurlaubsgesetz zwischen Teilzeit und Vollzeit?

Grundsätzlich haben beide Gruppen denselben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Jedoch wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend ihrer individuellen Arbeitszeit berechnet. Das bedeutet, dass der Urlaubsanspruch anteilig zur Arbeitszeit berechnet wird. Wenn ein Teilzeitbeschäftigter beispielsweise nur 50% der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, hat er auch nur Anspruch auf die Hälfte des Urlaubsanspruchs eines Vollzeitbeschäftigten.
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Im Bundesurlaubsgesetz ist zudem geregelt, dass der Urlaubsanspruch in Tagen berechnet wird.
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Es ist wichtig zu beachten, dass der Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigten nicht proportional zur Anzahl der Arbeitstage berechnet wird, sondern proportional zur Arbeitszeit. Das bedeutet, dass Teilzeitbeschäftigte trotz weniger Arbeitstage pro Woche den gleichen Urlaubsanspruch pro Jahr haben können wie Vollzeitbeschäftigte, wenn ihre Arbeitszeit entsprechend angepasst wird.
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Wie hoch ist der Urlaubsanspruch während der ersten sechs Monate eines neuen Arbeitsverhältnisses?

Es besteht in den ersten sechs Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses ein anteiliger Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.
Während der Probezeit oder den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, in dem er im Betrieb beschäftigt war.
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Es ist jedoch auch möglich, dass im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag eine höhere Urlaubsregelung vereinbart wird, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer natürlich auch während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses einen höheren Urlaubsanspruch.
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Wonach richtet sich Der tatsächliche Mindesturlaubsanspruch?

Der tatsächliche Mindesturlaubsanspruch eines Arbeitnehmers richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere nach dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung, die für das Arbeitsverhältnis gelten. Das Bundesurlaubsgesetz gibt lediglich einen gesetzlichen Mindesturlaub vor.
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Allerdings können Tarifverträge oder Arbeitsverträge einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen. In vielen Branchen werden beispielsweise 30 Tage oder mehr Urlaub gewährt. Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, dieser wird jedoch anteilig berechnet und richtet sich nach dem Umfang ihrer wöchentlichen Arbeitszeit im Vergleich zur Vollzeitarbeitszeit in dem Betrieb.
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Welche Möglichkeiten der Urlaubsabgeltung gibt es bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, hat er grundsätzlich Anspruch auf den vollen Urlaubsanspruch, der ihm bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zusteht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Urlaubsabgeltung:
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  • Resturlaub nehmen: Der Arbeitnehmer kann seinen Resturlaub in Anspruch nehmen, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, seinen Urlaub zu nehmen.
  • Urlaubsabgeltung: Wenn der Arbeitnehmer seinen Resturlaub nicht nehmen kann oder möchte, kann er verlangen, dass dieser abgegolten wird. Der Arbeitgeber muss dann den restlichen Urlaub ausbezahlen.
  • Verfall des Urlaubsanspruchs: Es kann vorkommen, dass der Urlaub nicht genommen wird und somit verfällt. Jedoch sind Urlaubsansprüche gesetzlich geschützt und dürfen in der Regel nicht ohne weiteres verfallen.

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht grundsätzlich erst am Ende des Arbeitsverhältnisses und kann somit nicht vorzeitig ausgezahlt werden.

Welche Regelungen zur Übertragung von Urlaubsansprüchen gibt es auf das Folgejahr?

Im Hinblick auf die Übertragung von Urlaubsansprüchen auf das Folgejahr sieht das Bundesurlaubsgesetz vor, dass der Urlaub im Regelfall im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Jahr ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht nehmen konnte, kann er den Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres nehmen. Danach verfällt der Urlaubsanspruch in der Regel.

In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Regelungen zur Übertragung von Urlaubsansprüchen vereinbart werden.

Welche Antragsverfahren und Fristen gelten für die Urlaubsplanung?

Die Planung des Jahresurlaubs ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsorganisation. In der Regel müssen Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche frühzeitig bei ihrem Arbeitgeber anmelden und die Urlaubstage genehmigen lassen. Hierbei gibt es verschiedene Regelungen, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zu beachten sind. In den meisten Unternehmen gibt es eine Urlaubsplanung, bei der die Mitarbeiter ihre Urlaubswünsche für das kommende Jahr einreichen können. Diese Planung dient dem Arbeitgeber dazu, den Urlaub der Mitarbeiter optimal zu planen und Engpässe zu vermeiden.

In der Regel sind die Fristen für die Einreichung der Urlaubswünsche im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Im Allgemeinen müssen Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche mindestens drei Monate vor Urlaubsbeginn beim Arbeitgeber einreichen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Urlaubsanträge der Mitarbeiter rechtzeitig zu bearbeiten und zu genehmigen oder abzulehnen. Eine Ablehnung des Urlaubsantrags ist nur aus betrieblichen Gründen möglich. Der Arbeitgeber muss die Gründe für die Ablehnung des Urlaubsantrags dem Mitarbeiter mitteilen. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und ist daher verpflichtet, den Urlaub zu gewähren. Der Urlaubsanspruch ist ein gesetzlich verankertes Recht des Arbeitnehmers, auf das er einen Anspruch hat. Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch nicht einseitig kürzen oder streichen.

Arbeitnehmer haben jedoch auch eine Mitwirkungspflicht bei der Urlaubsplanung. Sie müssen ihre Urlaubswünsche rechtzeitig anmelden und sich bei der Planung der Urlaubszeit an die betrieblichen Belange des Unternehmens anpassen. Es ist beispielsweise nicht möglich, während einer Hochsaison oder während eines wichtigen Projekts den Urlaub zu beantragen.

Was sind die Auswirkungen von Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit auf den Urlaubsanspruch

  1. Krankheit
    Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Urlaubs arbeitsunfähig ist, hat er weiterhin Anspruch auf den ihm zustehenden Urlaub. Wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Kalenderjahres krank war und deshalb keinen Urlaub nehmen konnte, kann er den Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres nehmen. Wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf des Urlaubsjahres wieder arbeitsfähig wird, muss er seinen Urlaub nehmen oder ihn bis zum Ende des Urlaubsjahres nehmen, es sei denn, es gibt betriebliche Gründe, die dem entgegenstehen.
  2. Mutterschutz
    Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf einen Mutterschutzurlaub von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht verweigern. Der Mutterschutzurlaub wird zusätzlich zum normalen Jahresurlaub gewährt. Wenn die Schwangerschaft oder die Entbindung länger als acht Wochen dauert, besteht auch danach noch ein Anspruch auf Urlaub.
  3. Elternzeit
    Arbeitnehmer haben während der Elternzeit keinen Anspruch auf den normalen Jahresurlaub. Allerdings können sie während der Elternzeit einen Teil ihres Urlaubs nehmen, sofern der Arbeitgeber dem zustimmt. Der Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit arbeitsunfähig wird, gelten die Regelungen zur Krankheit.

Was ist bei einer Erkrankung im Urlaub zu beachten?

Wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt, gibt es bestimmte Dinge zu beachten:

  1. Krankmeldung: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Krankheit umgehend zu informieren. Dies kann per Telefon oder E-Mail erfolgen.
  2. Attest: Wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Diese muss spätestens am ersten Tag nach Ablauf der drei Tage vorgelegt werden.
  3. Urlaubsunterbrechung: Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, den Urlaub wegen der Krankheit zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Hierfür muss er den Arbeitgeber umgehend informieren und einen Nachweis über die Krankheit vorlegen.
  4. Urlaubsverlängerung: Wenn die Krankheit dazu führt, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht wie geplant antreten kann, besteht die Möglichkeit, den Urlaub zu verlängern. Hierfür ist es wichtig, den Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren und einen ärztlichen Nachweis über die Krankheit vorzulegen.
  5. Anspruch auf Erholungsurlaub: Wenn der Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt, hat er Anspruch auf Erholungsurlaub in der gleichen Höhe, wie er ihn vor der Erkrankung hatte. Das bedeutet, dass die Tage, an denen der Arbeitnehmer krank war, als Erholungsurlaub gelten und ihm später im Jahr wieder zur Verfügung stehen.

Welchen Urlaubsanspruch hat der Minijobber?

Auch Minijobber haben grundsätzlich einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Umfang des Urlaubsanspruchs richtet sich dabei nach dem Arbeitszeitumfang des Minijobs. Für Minijobber gilt das Bundesurlaubsgesetz, das einen Mindesturlaubsanspruch in Tagen vorsieht (s. Tabelle).

Arbeitet der Minijobber hingegen nur an einigen Werktagen in der Woche, wird der Urlaubsanspruch entsprechend dem Arbeitszeitumfang reduziert.

Es ist allerdings möglich, dass im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung abweichende Regelungen zum Urlaubsanspruch getroffen werden. In diesem Fall gelten die entsprechenden Vereinbarungen.

Was muss man beim Urlaubsanspruchsrechner beachten?

Man  sollte man darauf achten, dass die Angaben im Rechner mit den individuellen Gegebenheiten des Arbeitsverhältnisses übereinstimmen. Insbesondere bei Teilzeitbeschäftigung oder bei unregelmäßiger Arbeitszeit kann es zu Abweichungen kommen, wenn der Rechner nur von einer Vollzeittätigkeit ausgeht.

Zudem sollte man beachten, dass ein Urlaubsanspruchsrechner lediglich eine grobe Schätzung des Urlaubsanspruchs liefert und nicht in allen Fällen die tatsächliche Anzahl der Urlaubstage exakt berechnen kann. Abweichungen können beispielsweise durch tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen, individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder durch gesetzliche Änderungen entstehen.

Urlaubsanspruchsrechner

Aktualisiert am 30. Januar 2024