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Verletztengeld Rechner 2024

Verletztengeld in Deutschland: Eine wichtige Sozialleistung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfällen oder bestimmten Erkrankungen

Mit dem Verletztengeld Rechner können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Höhe ihres Verletztengeldes individuell berechnen und verschiedene Szenarien durchspielen.
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Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherungen oder der Krankenkassen in Deutschland, die bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Arbeits- oder Wegeunfällen, Berufskrankheiten oder auch bei bestimmten Erkrankungen gezahlt wird.
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Das Verletztengeld soll den Verdienstausfall ausgleichen und somit die Existenz des Betroffenen sichern. Es ist eine wichtige Sozialleistung, die in der Regel auf Zeit begrenzt ist und von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. der Dauer der Arbeitsunfähigkeit und dem Grad der Beeinträchtigung. Das Verletztengeld ist jedoch nicht mit dem Krankengeld zu verwechseln, das von den Krankenkassen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit gezahlt wird.
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Wer bekommt Verletztengeld und wie lange wird es gezahlt?

Das Verletztengeld wird in der Regel an Arbeitnehmer gezahlt, die aufgrund von Arbeits- oder Wegeunfällen, Berufskrankheiten oder bestimmten Erkrankungen arbeitsunfähig geworden sind. Die Dauer der Verletztengeldzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere der Verletzung oder Erkrankung, der Dauer der Arbeitsunfähigkeit und dem Grad der Beeinträchtigung.
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In der Regel wird das Verletztengeld für die Dauer der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gezahlt, jedoch maximal für 78 Wochen. In einigen Fällen kann das Verletztengeld auch enden, wenn die betroffene Person wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
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Welche Besonderheiten gelten für Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst?

Für Selbständige und Freiberufler gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfällen oder Berufskrankheiten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern und somit Anspruch auf Verletztengeld zu haben. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Anspruch auf Verletztengeld zu haben, wie z.B. eine versicherte Tätigkeit, die zu den versicherten Risiken gehört.
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Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten besondere Regelungen. Hier wird das Verletztengeld von den Dienstherren gezahlt und es gibt spezielle Vorschriften für den Anspruch und die Dauer der Zahlung. Auch die Höhe des Verletztengelds kann von den Regelungen für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft abweichen.
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Welche Pflichten haben Empfänger von Verletztengeld?

Als Empfänger von Verletztengeld hat man verschiedene Pflichten, die man erfüllen muss.
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  1. Mitwirkungspflichten: man ist verpflichtet, aktiv bei der Aufklärung und Überprüfung der Unfallfolgen mitzuwirken. Man muss also beispielsweise Auskünfte über den Unfallhergang oder den Gesundheitszustand erteilen und ärztliche Untersuchungen zulassen.
  2. Meldepflichten: Man muss Veränderungen in der eigenen Situation, die Einfluss auf das Verletztengeld haben können, unverzüglich der zuständigen Unfallversicherung mitteilen. Dazu zählen z.B. Arbeitsaufnahme, Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausaufenthalte oder Umzug.
  3. Verwendung des Verletztengeldes: Das Verletztengeld soll ausschließlich zur Sicherung des Lebensunterhalts verwendet werden. Man darf keine unzulässigen Einkommensquellen oder Vermögenswerte verschweigen oder verschleiern, um das Verletztengeld zu erhöhen.
  4. Rückzahlungspflichten: Falls man zu Unrecht Verletztengeld erhalten hat, ist man verpflichtet, dies zurückzuzahlen. Auch bei einer Überzahlung durch die Unfallversicherung muss man das zu viel gezahlte Verletztengeld zurückerstatten.

Welche weiteren Unterstützungsleistungen gibt es für Verletzte?

Es gibt weitere Unterstützungsleistungen, je nach Art und Schwere der Verletzung oder Erkrankung. Einige Beispiele sind:

  • Rehabilitation: Verletzte haben in der Regel Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation, um ihre Gesundheit wiederherzustellen oder zu verbessern. Die Rehabilitation kann stationär oder ambulant erfolgen und beinhaltet in der Regel eine umfassende Therapie.
  • Berufliche Rehabilitation: Wenn die Verletzung oder Erkrankung dazu führt, dass die betroffene Person ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, kann sie Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation haben. Hierbei wird versucht, die betroffene Person für eine andere Tätigkeit fit zu machen, z.B. durch Umschulung oder Weiterbildung.
  • Entschädigung: Wenn die Verletzung oder Erkrankung auf einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist, kann die betroffene Person Anspruch auf eine Entschädigung haben. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Einmalzahlung oder eine Rentenzahlung.
  • Hilfsmittel: Wenn die Verletzung oder Erkrankung dazu führt, dass die betroffene Person bestimmte Hilfsmittel benötigt, z.B. eine Prothese oder ein Rollstuhl, können diese Kosten von der Unfallversicherung oder Krankenkasse übernommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verletztengeld zu erhalten?

Es, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Versicherungspflicht: Die betroffene Person muss in der Regel bei einer gesetzlichen Unfallversicherung oder Krankenkasse versichert sein.
  2. Arbeitsunfähigkeit: Die betroffene Person muss aufgrund von Arbeits- oder Wegeunfällen, Berufskrankheiten oder bestimmten Erkrankungen arbeitsunfähig sein.
  3. Meldung: Die betroffene Person muss die Arbeitsunfähigkeit und den Unfall oder die Erkrankung unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
  4. Arbeitsverhältnis: Die betroffene Person muss in einem Arbeitsverhältnis stehen.
  5. Wartezeit: Bei der gesetzlichen Unfallversicherung muss eine Wartezeit von einer Woche abgelaufen sein, bevor das Verletztengeld gezahlt wird.
  6. Höhe des Arbeitsentgelts: Die Höhe des Verletztengeldes hängt in der Regel von der Höhe des regelmäßigen Arbeitsentgelts ab.
  7. Schwere der Beeinträchtigung: Die Höhe und Dauer des Verletztengeldes hängt auch davon ab, wie stark die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist.

Welche Geldleistungen können zur Sicherheit des Lebensunterhalts beitragen?

Als Empfänger von Verletztengeld hat man in der Regel Anspruch auf verschiedene Geldleistungen. Zu diesen Leistungen können gehören:

  1. Verletztenrente: Wenn die Arbeitsfähigkeit aufgrund der Verletzung oder Erkrankung langfristig eingeschränkt ist, kann man unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Verletztenrente haben.
  2. Übergangsgeld: Wenn man nach der Arbeitsunfähigkeit wieder in den Beruf zurückkehrt, aber noch nicht in der Lage ist, das volle Arbeitspensum zu leisten, kann man Anspruch auf Übergangsgeld haben.
  3. Pflegegeld: Wenn man aufgrund der Verletzung oder Erkrankung auf Hilfe und Pflege angewiesen ist, kann man Anspruch auf Pflegegeld haben.
  4. Reisekosten: Wenn man aufgrund der Verletzung oder Erkrankung zu medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen reisen muss, können die entstehenden Kosten erstattet werden.
  5. Kuren: Wenn die Verletzung oder Erkrankung eine Kurmaßnahme erfordert, können die Kosten dafür übernommen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Verletztengeld und Krankengeld?

Verletztengeld und Krankengeld sind zwei verschiedene Sozialleistungen, die in unterschiedlichen Fällen gezahlt werden und sich in einigen Aspekten unterscheiden.

Das Verletztengeld wird bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Arbeits- oder Wegeunfällen, Berufskrankheiten oder bestimmten Erkrankungen gezahlt und ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherungen oder Krankenkassen. Es soll den Verdienstausfall ausgleichen und somit die Existenz des Betroffenen sichern.

Das Krankengeld hingegen wird bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit gezahlt und ist eine Leistung der Krankenkassen. Auch hier soll der Verdienstausfall ausgeglichen werden. Ein Unterschied ist die Berechnungsgrundlage:

Krankengeld

Regelung

Krankengeldsatz/ Höhe

70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent des Nettogehalts

Anspruchsdauer

max. 78 Wochen

Wartezeit

6 Wochen (Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber)

Anspruchdauer Kinderkrankengeld

10 Tage pro Elternteil bzw. 20 Tage bei Alleinerziehenden


Verletztengeld

Regelung

Höhe

80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgeltes

Anspruchsdauer

78 Wochen

Wartezeit

6 Wochen (Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber)

Was ist die Bedeutung von Übergangsgeld?

Übergangsgeld ist eine Sozialleistung, die bei der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden kann. Es dient dazu, den Verdienstausfall auszugleichen, wenn man nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit wieder in den Beruf zurückkehrt, aber noch nicht in der Lage ist, das volle Arbeitspensum zu leisten.

Das Übergangsgeld wird für einen begrenzten Zeitraum gezahlt, der von der individuellen Situation abhängt. Es soll dazu beitragen, dass sich die betroffene Person stufenweise wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen und ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann.

Versicherte Arbeitnehmer

Versicherte Arbeitnehmer mit Kind

Freiwillig Versicherte & Selbstständige

Berechnungsgrundlage

80 % des Regelentgeldes

80 % des Regelentgeldes

Einkommen, das den Beitragszahlungen des Vorjahres zugrunde liegt

Endsumme

68% der Berechtigungsgrundlage

68% der Berechtigungsgrundlage

68% der Berechtigungsgrundlage

Welche Auswirkungen kann das Verletztengeld haben auf andere Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Rente?

Im Allgemeinen gelten folgende Aussagen:

  • Arbeitslosengeld: Wenn man nach dem Ende des Verletztengeldbezugs arbeitslos wird, kann das Verletztengeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Es kann jedoch auch Ausnahmen geben, insbesondere wenn die Arbeitslosigkeit aufgrund der Verletzung oder Erkrankung entstanden ist.
  • Rente: Wenn man aufgrund der Verletzung oder Erkrankung langfristig arbeitsunfähig ist, kann man unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Hierbei wird auch das Verletztengeld berücksichtigt, das man während der Arbeitsunfähigkeit erhalten hat.
  • Krankengeld: Wenn das Verletztengeld ausläuft und man immer noch arbeitsunfähig ist, kann man unter Umständen Anspruch auf Krankengeld haben. Hierbei wird jedoch das Verletztengeld auf das Krankengeld angerechnet.

Ist das Verletztengeld sozialversicherungsfrei?

Das Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung und wird aus Beiträgen finanziert, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt werden. Daher wird es auch als Versicherungsleistung betrachtet und ist in der Regel sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass auf das Verletztengeld keine Sozialversicherungsbeiträge wie z.B. Krankenversicherungs- oder Rentenversicherungsbeiträge abgezogen werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Verletztengeld unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sein kann und auch den Progressionsvorbehalt auslöst. In diesen Fällen kann es zu höheren Steuerzahlungen kommen, obwohl keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.

Was versteht man unter Progressionsvorbehalt?

Der Progressionsvorbehalt bezeichnet eine Regelung im deutschen Steuerrecht, die besagt, dass bestimmte steuerfreie Einkünfte dennoch bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden und sich auf die Höhe des Steuersatzes auswirken können.

Konkret bedeutet das: Steuerfreie Einkünfte, wie zum Beispiel das Verletztengeld, werden zwar nicht direkt besteuert, aber sie erhöhen das zu versteuernde Einkommen und können somit den Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte erhöhen. Der Progressionsvorbehalt gilt für verschiedene Einkunftsarten, wie zum Beispiel das Elterngeld, das Kurzarbeitergeld oder das Arbeitslosengeld II. Die genaue Regelung und Höhe des Progressionsvorbehalts hängt jedoch von individuellen Faktoren ab und kann von Jahr zu Jahr variieren.

Ist Verletztengeld steuerfrei?

Ja, das Verletztengeld ist in der Regel steuerfrei. Das bedeutet, dass es in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden muss und auch nicht zur Berechnung anderer Steuern herangezogen wird.

Allerdings kann es in bestimmten Fällen dazu kommen, dass das Verletztengeld steuerpflichtig wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Verletztengeld zusammen mit anderen Einkünften (z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder selbständiger Tätigkeit) einen bestimmten Betrag überschreitet. Auch wenn das Verletztengeld für einen Zeitraum gezahlt wird, in dem der Empfänger bereits in Rente ist, kann es unter Umständen steuerpflichtig werden.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfall und Berufskrankheit?

Ein Arbeitsunfall und eine Berufskrankheit sind zwei verschiedene Arten von Versicherungsfällen, die bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind.

Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges Ereignis, das in einem ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht und zu einer körperlichen oder geistigen Schädigung des Versicherten führt. Typische Beispiele für Arbeitsunfälle sind Verletzungen durch Stürze, Schnittverletzungen, Verbrennungen oder Unfälle im Straßenverkehr auf dem Weg zur Arbeit oder während einer Dienstreise.

Eine Berufskrankheit hingegen ist eine Erkrankung, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wird. Sie tritt in der Regel über einen längeren Zeitraum auf und entsteht durch schädigende Einwirkungen wie beispielsweise chemische, physikalische oder biologische Stoffe, Strahlung, Lärm oder Vibrationen. Typische Beispiele für Berufskrankheiten sind Lungenkrankheiten durch Asbest, Hauterkrankungen durch Kontakt mit bestimmten Stoffen oder Wirbelsäulenerkrankungen durch schweres Heben.

Was muss man beim Verletztengeldrechner beachten?

Man sollte darauf achten, dass es sich um ein kostenfreies Angebot eines seriösen Anbieters handelt, der die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Zudem sollte man sich bewusst sein, dass der Verletztengeldrechner nur eine Orientierungshilfe darstellt und keine rechtsverbindlichen Auskünfte gibt. Es ist daher ratsam, im Zweifelsfall eine individuelle Beratung bei der zuständigen Krankenkasse oder Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Verletztengeldrechner lediglich auf Grundlage von Angaben zu Einkommen, Arbeitsunfähigkeit und Versicherungsstatus eine Schätzung der Höhe des Verletztengeldes berechnet. Es können jedoch weitere Faktoren eine Rolle spielen, wie zum Beispiel die Höhe des tatsächlich erzielten Einkommens, das Vorliegen anderer Einkünfte oder individuelle Abzüge. Auch kann es vorkommen, dass die gesetzlichen Regelungen sich ändern, was Auswirkungen auf die Höhe des Verletztengeldes haben kann.

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Aktualisiert am 30. Januar 2024